Stormarn-Redaktion vom Hamburger Abendblatt: Die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge

Dass ich ein gutmütiger Mensch bin, habe ich auch gestern wieder einmal bewiesen, indem ich die Damen und Herren von der Stormarn-Redaktion des Hamburger Abendblattes darauf hingewiesen habe, dass sie unlauter arbeiten, wenn sie redaktionell aufgemachte Werbung nicht deutlich als Anzeige kennzeichnen.

Bildschirmfoto 2015-02-26 um 09.02.20Offenbar haben die Praktikanten nicht begriffen, was ich ihnen mitgeteilt habe. Zwar sind sie eiligst drangegangen und haben die “Sonderthemen aus Stormarn” mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet – aaaber: Die eigentliche Werbung, die wie ein redaktioneller Beitrag aufgemacht ist, trägt keinen Hinweis, dass es sich dabei um bezahlte Anzeigen von Firmen handelt.

(Bild: HDZ)

Redaktionell aufgemachte Werbung ohne Hinweis auf Anzeigen (Bild: HDZ)

Das ist ein klarer presserechtlicher Verstoß. Und so etwas lernt man in einem Verlag schon im ersten Jahr der Ausbildung.Damit stellt sich mir die Frage: Sind die Leute schwer von Begriff? Oder agieren sie nach der alten Melodie von Hans Scheibner: “Das macht doch nix, das merkt doch keiner – Kuckuck!”

Ach ja, und noch etwas ist bemerkenswert: Auf dem Online-Werbeportal ahrensburg24 steht ein Beitrag über die Gewinner zur Ahrensburger Musiknacht. Dieser Beitrag ist mit “Anzeige” gekennzeichnet.

Zwei Beiträge: Bei ahrensburg24 als Anzeige gekennzeichnet, beim Hamburger Abendblatt nicht (Bild: HDZ)

Zwei Beiträge: Bei ahrensburg24 als Anzeige gekennzeichnet, beim Hamburger Abendblatt nicht (Bild: HDZ)

Und den gleichen Beitrag bringt auch die Stormarn-Redaktion – allerdings ist der Artikel dort nicht als Werbung gekennzeichnet. Frage: Könnte es vielleicht sein, dass die Veranstalterin der Musiknacht auf dem Werbeportal zahlt und von der Tageszeitung gratis bedient wird…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 26. Februar 2015

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