Heute ein neuer Beitrag aus unserer kleinen Reihe: Leser von Szene Ahrensburg helfen der städtischen Verwaltung

Eigentlich soll die Stadtverwaltung ja der Dienstleister sein für uns Bürger. Manchmal jedoch werden Bürger zum Dienstleister an der städtischen Verwaltung. Zum Beispiel mit guten Hinweisen, die sie hier auf Szene Ahrensburg geben. Heute ist es wieder mal an dem, und zwar mit einem Vorschlag für die Rathausstraße.

Bildschirmfoto 2014-12-06 um 10.41.38Die Verkehrssituation in der Rathausstraße ist ein leidiges Thema: Parken, Fußgänger, Regenstreifen. Wie sich dieses Problem sofort lösen ließe, erklärt unser Mitbürger Jürgen Siemers mit folgendem Beiitrag:

“Hallo Herr Dzubilla,

wie ich beobachte, schreiben Sie sich die Finger wund über den „ruhenden Verkehr“ in der Rathausstraße –  ohne Erfolg. Grundsätzlich wäre dieses Problem der wilden Parkerei schnell  gelöst, so wie es am Rondeel gelöst wurde. Die Verkehrsaufsicht (Frau Kruse oder Herr Reich oder Herr Sarach) muss nur den Vorschlag des verkehrsberuhigten Bereichs für diese Straße unterbreiten und umsetzen, denn Innerhalb dieses Bereiches gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.[2]   
  • Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem Verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.[3]

 Anbei der Link zu Wikipedia. Hinweis von mir: Parken in diesem Bereich führt  grundsätzlich zu einem Knöllchen. Aber das Beste: Die Straße, die sehr stark von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird, ist dann endlich wie das Rondeel verkehrsberuhigt.

 Mit den besten Grüßen Juergen Siemers”

Postskriptum: Dieser Rat des Bürgers Siemers ist – im Gegensatz zu den Ratschlägen der städtischen Berater auf Honorarbasis – völlig kostenlos für die Verwaltung. Darum sollten die Damen und Herren ihn als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk betrachten und freudig annehmen!   smilie_xmas_184

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 6. Dezember 2014

3 Gedanken zu „Heute ein neuer Beitrag aus unserer kleinen Reihe: Leser von Szene Ahrensburg helfen der städtischen Verwaltung

  1. "Ahrensbürger"

    Sehr geehrter Herr Dzubilla,
    der, von Herrn Siemers gemachte Vorschlag, kann nicht umgesetzt werden. Es könnte nämlich der Verdacht entstehen, “Szene Ahrensburg” wird (heimlich?) im Rathaus gelesen.
    Mit freundlichen Grüßen
    “Ahrensbürger”

    1. Wolfgang König

      Stimmt, Herr Ahrensbürger,
      deshalb sollte ein schriftlicher Antrag an unseren Bürgervorsteher gestellt werden. Dann muss der Antrag in der Stadtverordnetenversammlung verlesen und schriftlich beantwortet werden. Das Ergebnis steht dann im Protokoll (selber so ausprobiert). Die Stellungnahme der Verwaltung wäre tragend oder tragisch.
      Dass unser Bürgermeister in Ahrensburg keine Steuern zahlt, stimmt übrigens nicht. Er zahlt hier zumindest Umsatzsteuern. So ist er heute im Kaufhaus Nessler in der Herrenabteilunng beim Ausgeben seines Weihnachtsgeldes gesehen worden, obwohl die Rathausstraße seit dem 07.12. baustellenfrei ist (Baustellenräumung am Montag 8:00). Aber die Oberflächenwiederherstellung ist teilweise mangelhaft.
      Das gibt beim nächsten Lkw mit Sicherheit wieder Bruch – und das noch vor Weihnachten. Bei den häufig fehlenden oder abgesackten besteht stolpergefahr (am 05.12. ausprobiert.
      Mit anregenden Grüßen
      Wolfgang König

  2. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    schön, dass Sie heute wieder so lange zum Weihnachtseinkauf waren. Da kann ich mich ja noch rechtzeitig berichtigen. Im letzten Satz fehlt “Weichgranit-Kleinpflaster” und Stolpergefahr schreibt man selbstvertändlich mit einem großen “S”. Sie als Obmann haben natürlich alle Chancen, sich durchgehen und unauffällig zu korrigieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang König

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