Der Volksmund spricht: „Wie Du mir, so ich Dir!“

Bauamt

Am 27. Juni 2013 habe ich an die Stadtverwaltung von Ahrensburg geschrieben, und zwar als gemeiner Bürger mit dem folgenden Anliegen an das städtische Bauamt:

Sehr geehrte Damen und Herren –

bei Rohrverlegungsarbeiten in der Schimmelmannsraße wurde direkt vor meinem Grundstück die Bordsteinkante versenkt, quasi auf Fahrbahnhöhe.

Das hat zur Folge, dass jetzt noch häufiger Fahrzeuge auf dem Rande des Gehweges parken.

Ich bitte Sie um Abhilfe, was meint, die Bordsteinkante wieder in die gleiche Höhe zu versetzen, wie es vor meinem Grundstück (und auf der gegenüberliegenden Straßenseite) der Fall ist.

Für Ihre Mühe vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Harald Dzubilla

Trotz freundlicher Grüße bekam ich keine freundliche Antwort aus dem Rathaus. Genauer gesagt: Ich bekam überhaupt keine Antwort auf meinen Brief vom 27. Juni 2013.

Was macht der gemeine Bürger daraufhin? Klar, er geht am 26. August 2013 in die Stadtverordneten-Versammlung und fragt dort in der Einwohner-Fragestunde den Bürgermeister coram publico, warum der Bürger auf sein Schreiben nach zwei Monaten noch keine Antwort bekommen hat.

Ehrlich gesagt: Das ist mir zu blöd. Und deshalb werde ich es genauso machen mit der Stadtverwaltung, wie sie es mit mir macht: Ich werde nicht antworten. Die Verwaltung hat mir nämlich drei Schreiben geschickt, weil sie meine BIC- und IBAN-Angaben haben möchte zwecks Inkasso der Grundsteuern und Straßenreinigungsgebührten. Bis zum 15. August 2013 wollte die Verwaltung diese Angeben bekommen. Bekam sie aber nicht. Jedenfalls nicht von mir.

Wie spricht doch gleich der Volksmund? Der Volksmund spricht: „Wie Du mir, so ich Dir!“

UPDATE 29. August 2013: Die nachfolgende Abbildung gehört zum nachfolgenden Kommentar von Horst Hilt vom 29. August 2013:

Bildschirmfoto 2013-08-29 um 16.02.40

 

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 17. August 2013

6 Gedanken zu „Der Volksmund spricht: „Wie Du mir, so ich Dir!“

  1. Horst Hilt

    Hallo Herr Dzubilla,

    kürzlich kam unsere 90-jährige Nachbarin mit einem DIN-A-4-Formular der Stadtverwaltung, mit dem Sie den städtischen Bediensteten – obwohl diesen ihre Bankeinzugsermächtigung mit Kontonummer und BLZ vorlag – ihre BIC- und IBAN-Nummern mitteilen sollte. Womit sie total überfordert war, denn von BIC und IBAN hatte sie bislang noch nichts gehört.

    Schaut man sich das etwas genauer an, dann stellt man schnell fest, dass diese Abfrage so überflüssig ist wie ein Kropf: Es ist wieder ein Beispiel für das Unvermögen (oder die Trägheit) der städtischen Bediensteten und die Neigung der Stadtverwaltung, das Geld der Bürger, das man garnicht hat, zum Fenster hinauszuwerfen. Denn die Umsetzung der bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen in BIC und BAN folgt klar definierten Regeln, so dass eigentlich jeder einigermaßen intelligente Mensch in der Lage ist, die neuen Schlüssel selbst zu ermitteln. Und wer das nicht schafft, der wird im Internet fündig. Denn dort findet man nicht nur jede Menge Hinweise zu diesem Thema, sondern auch Programme, mit deren Hilfe man – ausgehend von der Kontonummer und BLZ – die entsprechende BIC und IBAN ermitteln kann – zB.http://www.iban-rechner.de/bic_und_iban.html. Fazit: Man hätte sich und den Bürgern jede Menge unnötiger Arbeit und Portokosten ersparen können!

    Mit einiger Wahrscheinlichkeit hat man in dem Anfang diesen Jahres gegründeten IT-Verbund Stormarn, zu dem sich bislang 6 Städte zusammengetan haben, die Umsetzung auf BIC und IBAN elegant und kostensparend per System erledigt. Nur Ahrensburg, das sich neben Glinde diesem Verbund verweigert hat und sein eigenes Süppchen kochen will, schafft das nicht…

  2. Wolfgang Schrimpff

    „Ein gebranntes Kind scheut das Feuer“

    weiß der Volksmund zu berichten.

    Und sowohl den Kämmerer, im Nebenberuf zudem Geschäftsführer der Stadtwerke Ahrensburg GmbH, ebenso wie den Justitiar dürfen wir nach der zurückliegenden BGH-Abfuhr offenbar als „gebrannte Kinder“ betrachten. Daher verwundert es mich nicht, wenn sich die Herren in Sachen Lastschrifteinzug gegenüber zahlungsunwilligen Bürgern „wasserdicht“ absichern möchten.

    Tatsächlich ist das überflüssig, denn die deutsche Kreditwirtschaft hat mit der Umstellung der “Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren” mit Wirkung zum 9. Juli 2012 alles Erforderliche getan, um die Wirkung „alter“ Lastschrifteinzugsermächtigungen auf das neue SEPA-Verfahren zu übertragen, ohne dass der Zahlungspflichtige irgendetwas unternehmen muss (siehe z.B. hier: https://bankenverband.de/downloads/072012/bedingungen-einzugsermaechtigungslastschrift-110718.pdf, Punkt 2.2.1 Erteilung der Einzugsermächtigung, Weisung an die Bank sowie Regelung für bisher erteilte Einzugsermächtigungen).
    Soweit ein Bankkunde diesen Bedingungen in 2012 nicht fristgerecht widersprochen hat und folglich bereits in diesem Jahr nicht mehr an dem Lastschriftverfahren teilnehmen kann, steht einer automatischen Umstellung der Kontoverbindungen nach dem von Herrn Hilt beschriebenen Verfahren nichts mehr im Wege.

    Zwar habe ich als „ordentlicher“ Bürger die von der Kämmerei erbetenen Angaben geliefert, damit die Verantwortlichen nicht um ihre Nachtruhe gebracht werden. Allerdings beunruhigt mich zugleich die Vorstellung, wie viel Arbeitskraft in die Prüfung der Angaben und deren manuelle Übertragung in das Buchhaltungssystem unserer Stadt fließt. Es sollte deshalb niemanden erstaunen, wenn er auf einzelne Eingaben einmal keine zeitnahe Antwort erhält.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Schrimpff

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  4. Horst Hilt

    Heute kam eine Kundeninfo von den Vereinigten Stadtwerken (Zusammenschluss der Stadtwerke in Ratzeburg, Mölln und Bad Oldesloe), von denen ich sowohl meinen Strom wie auch mein Gas beziehe. Natürlich ist auch dort die Umstellung auf SEPA ein Thema. Das man aber, wie die im Anhang beigefügte Mitteilung zeigt, im Gegensatz zu den Stadtwerken Ahrensburg elegant, kostengünstig und vor allem auch kundenfreundlich gelöst hat.

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