Der Bürgermeister der Stadt Ahrensburg möchte gern 10 Euro von mir haben. Zur Begründung führt er an: “Ihnen wird vorgeworfen, am 21.04.2017 um 09.45 Uhr in 22926 Ahrensburg, Kl.-Gr.-Str. Stichstraße BBH als Führer des PKW Audi, amtl. Kennzeichen … folgende Ordnungswidrigkeit(en) gegangen zu haben: Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.“
Das wirft bei mir Fragen auf. Zum Beispiel: Wieso darf die Verwaltung mich eigentlich als “Führer” bezeichnen, bloß, weil ich Eigentümer eines Autos bin?!? Das empfinde ich als diskriminierend. Ich bezeichne die städtische Überwachungskraft ja auch nicht als Blockwart.
Und: Was bedeutet: “Kl.-Gr.-Str.”? Vielleicht: Klaus-Groth-Straße? Warum aber nennt man nicht den Namen des Schriftstellers und Lyrikers Klaus Groth? Und wo gibt es die Stichstraße in Ahrensburg? Ist damit vielleicht die Rampengasse gemeint, die früher mal ein Teil der Klaus-Groth-Straße gewesen ist? Dort allerdings habe ich nicht geparkt. Weiterlesen