Jeder weiß: Wenn man eine Wohnung gemietet hat, und diese Wohnung ist nicht in ordnungsgemäßem Zustand, dann kann man die Miete kürzen, wenn man das dem Hauseigentümer vorher ankündigt hat und dieser der Aufforderung, die Mängel zu beseitigen, nicht nachgekommen ist.
Was für Wohnungen gilt, gilt natürlich auch für vermietete Grundstücke. Zum Beispiel Parkplätze, die von der Stadt parzellenweise an Autofahrer vermietet werden: Hier hat die Vermieterin dafür zu sorgen, dass der Parkplatz ständig einwandfrei ist, sprich, dass keine Erdlöcher dort sind oder tiefe Pfützen.
Womit ich zum Parkplatz Lindenhof komme. Denn dort steht das Wasser zuweilen in Erdlöchern. Diese Löcher sind für das Auto nicht gut, und Pfützen sind besonders spürbar, wenn man dort versehentlich hineintritt.
Hiermit mahne ich als Autofahrer die Stadtverwaltung von Ahrensburg ab, den Parkplatz umgehend so herzurichten, dass diese Mietsache den Parkgebühren entspricht, die man dafür löhnen muss! Solange das nicht passiert, werde ich keinen Cent in den Ticket-Automaten werfen. Und meine durchnässten Schuhe werde ich der Verwaltung gesondert in Rechnung stellen.