Die Firma ft-management verwendet für ihre Werbung zur Ahrensburger Musiknacht das offizielle Wappen der Stadt Ahrensburg. Eine unbefugte, private Werbung mit öffentlichen Wappen und Dienstflaggen ist aber untersagt, sagt der Gesetzgeber, da es beim Bürger sonst den Eindruck erweckt, es handele sich dabei um eine offizielle Veranstaltung der Stadt.
Felizitas Thuneke verwendet in ihrer Werbung für die Musiknacht seit Jahren nicht nur den Namen und den Werbetext des Bürgermeisters, sondern sie druckt dazu auch das Stadtwappen ab – wenn Sie sich die nebenstehende Abbildungen bitte mal anschauen wollen!
Auf der Online-Page anwalt.de wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verwendung von Wappen und Dienstflaggen eine Ordnungswidrigkeit sein kann (§ 124 OWiG) und mit Geldbußen geahndet werden könnte. Weiterlesen