Auf der kommenden Stadtverordneten-Versammlung am 25. 09.2017 im Marstall steht auf der Tagesordnung unter Punkt 10: „Bestellung der Gleichstellungsbeauftagten bei der Stadt Ahrensburg“ – siehe die Abbildung!
Der Artikel „der“ ist zwar maskulin, hier aber wird er feminin angewandt. Denn es steht dort nicht: „des“ Gleichstelungsbeauftragten, sondern eben „der“ Gleichstellungsbeauftragten. Falsch ist beides, denn korrekt müsste es heißen: „Bestellung der/des Gleichstellungsbeauftragten“.
Es dürfte auch im Ahrensburger Rathaus bekannt sein: Ein Arbeitgeber muss Personalanzeigen grundsätzlich geschlechtsneutral formulieren. Ist eine Anzeige nur für männliche oder nur für weibliche Bewerber formuliert, können abgelehnte Stellenbewerber mit guten Aussichten eine hohe Entschädigung verlangen – und zwar jeder sachlich geeignete Bewerber, der dem in der Anzeige nicht genannten Geschlecht angehört. Weiterlesen









