Leser der Lübecker Nachrichten werden sich heute gewundert haben, als sie im Stormarn-Teil des Blattes die Überschrift gelesen haben: “Fotografieren nur mit Erlaubnis”. Und weil sie in ihrer Verwunderung wissen wollten, wo denn im Kreise Stormarn ein Fotografieren nur mit wessen Erlaubnis möglich ist, da lasen sie die Unterzeile und also lautend: “In Ahrensburg besteht Foto-Verbot – Das hat der Bürgervorsteher jetzt klargestellt und juristische Begründung.” Hä…?
Der unbefangene Leser denkt: Darf ich in Ahrensburg jetzt nicht mehr das Schloss fotografieren oder die Gottesbuden beiderseits der Schlosskirche oder vielleicht die Abfallcontainer auf dem Rondeel…?
Doch, liebe Leute, all das dürfen Sie auch weiterhin fotografieren. Bettina Albrod, die Schreiberin des Artikels, erklärt im Kleingedruckten, dass wir nur noch in der Ahrensburger Stadtverordneten-Versammlung fotografieren dürfen, wenn der Bürgervorsteher es erlaubt.
Hintergrund: Bettina Albrod war in der Stadtverordneten-Versammlung am vergangenen Montag in der Reithalle vom Marstall. Und in ihrem heutigen Beitrag in der Zeitung ist kein Foto von dieser öffentlichen Veranstaltung abgedruckt. Weil die Besucherin vermutlich dem Bürgervorsteher Benjamin Stukenberg geglaubt hat, dass sie dort nicht mehr fotografieren darf. *lol* Weiterlesen