Eigentlich hatte ich mir gestern Abend vorgenommen, in die Sitzung vom Hauptausschuss zu gehen, weil dort unter TOP 11 angekündigt war: „Stadtmarketing Ahrensburg – Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln gemäß § 95 d GO“. Und der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters hierzu lautete:
1. Der 2005 begonnene Stadtmarketingprozess wird aufgegriffen und das Stadtmarketing Ahrensburg implementiert.
2. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Prozess „Strategischen Ausrichtung“ des Stadtmarketings vorzubereiten, der aus den drei Schritten besteht: Workshop, Konzep-tion/Kernstärkenermittlung und Planung Präsentation.
3. Die Höhe der Kosten bis zu 15.000 € werden außerplanmäßig gemäß § 95 d GO beim PSK 11130.5431010 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Minderaufwand bei der Kreisumlage.
Und weil mich sehr interessiert hat, was „einen Prozess ‚Strategischen Ausrichtung'“ bedeuten soll, hatte ich mir den gestrigen Termin notiert. Leider kam dann bei mir etwas dazwischen, sodass ich nicht ins Peter-Rantzau-Haus gehen konnte. Leider? Nein, zum Glück! Denn ich hätte dort vermutlich Magenschmerzen bekommen. Weiterlesen










