Ein Mann mit Namen Benedikt Kronfeldner ist nach eigener Angabe „Immobilienspezialist“ und tätig bei der Haspa in Stormarn. Weshalb er in seiner Werbung das Wappen von Stormarn abbilden lässt und das vermutlich auch, um den potentiellen Kunden zu suggerieren: Seht her, ich bin ein „Bankbeamter“! Und das soll bei potentiellen Kunden ein amtliches Vertrauen einflößen.
Ich aber vertraue dem Herrn nicht. Denn: „Ordnungswidrig handelt, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes … zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt.“ So steht es nicht nur im „Handbuch für den Kleinen Werbegestalter“, sondern auch im Markengesetz § 145 Bußgeldvorschriften. Und deshalb sollte man es schon ernst nehmen, wenn man nicht irgendwann mal abgemahnt werden möchte! Weiterlesen











