Am 6. November 2023 habe ich eine E-Mail an die Verwaltung der Stadt Ahrensburg geschrieben, und zwar an Arno Land, Fachdienst II.3 – Verkehrsaufsicht. Der Text: “Sehr geehrter Herr Land, auf dem Parkplatz Friedrich-Hebbel-Straße parkt seit über einem Jahrzehnt an derselben Stelle bei Tag und Nacht und von Januar bis Dezember ein Firmenfahrzeug mit der Aufschrift „BIOBABA“. Aus dem beigefügten Foto können Sie erkennen, dass das Fahrzeug auf den Bürgersteig ragt und genauso über die Grünfläche. Wenn eine Hecke in Ahrensburg auch nur 2 cm auf den Bürgersteig ragt, dann kommen die Kontrolleure der Stadt und mahnen die Hauseigentümer ab. Meine Frage: Warum wird die Halterin des betreffenden Fahrzeugs nicht von Ihnen abgemahnt? Vielleicht weil sie Mieterin der Stadt ist und von Ihnen eine Sondererlaubnis für das Parken in der Friedrich-Hebbel-Straße hat? Und wenn Sie diese Sondererlaubnis erteilt haben, dann bitte ich um eine amtliche Auskunft, mit welcher Begründung Sie das getan haben. Mit der Bitte um eine zeitnahe Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß Harald Dzubilla.
Schon zwei Tage später erhielt ich aus dem Rathaus die folgende Antwort: “Sehr geehrter Herr Dzubilla, vielen Dank für Ihren Hinweis mit dem Dauerparker. Ich habe ihn an meine Kollegen/innen vom Aussendienst weitergeleitet. Einen Mietvertrag oder Sondernutzung zum Parken in der Friedrich-Hebbel-Straße gibt es seitens der Stadt Ahrensburg nicht. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Arno Land”
Heute war ich in der Friedrich-Hebbel-Straße. Und was habe ich dort auf dem Parkplatz mit eigenen Augen gesehen? Sie werden es nicht für möglich halten: “BIOBABA” war verschwunden. Und zum Beweis habe ich ein Foto geschossen. Weiterlesen