Morgen, am Donnerstag, tagt der Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss, und zwar in der Grundschule am Hagen. Punkt 9 der Tagesordnung lautet: „Durchführung der Stadtfeste 2014 und Folgejahre – Grundsatzbeschluss“.
In der Beschluss-Vorlage des Bürgermeisters an den Ausschuss ist unter dem Stichwort „Entscheidungsbedarfe” (das man sprachlich eleganter im Singular anwenden sollte!) zu lesen:
„Soll die Stadt „Herr des Verfahrens“ und/oder Veranstalter sein? Die Verwaltung prüft derzeit, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Namen „Ahrensburger Stadtfest“ bzw. „Stadtfest Ahrensburg“ als Wortmarke durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München geschützt werden können. Damit wäre sichergestellt, dass die Stadt jederzeit „Herr des Verfahrens“ bei Veranstaltungen unter diesem Namen sein kann.“
Wer die Umstände kennt, der wird sich vorstellen können, dass beim Ahrensburger Stadtforum die Stimmung darüber nicht allzu rosig ist. Es ist zwar nicht so, dass die Verwaltung der Stadt unser Stadtfest selber in die Hand nehmen und am Gewinn allein partizipieren will, denn in der Beschluss-Vorlage heißt es dazu ausdrücklich:
„Angesichts der wirtschaftlichen Risiken und fehlender Fachkompetenz sowie personeller Ressourcen kommt die Stadt als Veranstalter aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht.“
Warum dann also will die Stadt sich die Markenrechte für „Ahrensburger Stadtfest“ und „Stadtfest Ahrensburg“ schützen und damit sichern lassen? Ganz einfach: „Herr des Verfahrens“ bedeutet, dass dann eine Mitbestimmung hätte und jederzeit die Entscheidung getroffen werden kann, dass die Stadt die Durchführung nicht an das Stadtforum vergeben muss, sondern sie kann die Veranstaltung mit diesem Namen dann auch an eine Fremdfirma „verkaufen“. So, wie der Weihnachtsmann Bürgermeister es im Vorjahr schon mit dem Weihnachtsmarkt am Schloss getan hat… Weiterlesen