Die meisten Menschen schreiben heutzutage mehr E-Mails als Briefe. Aber alle kennen die gelben Kästen an den Rändern der Straßen, wohinein man Briefe und Karten wirft, die dann von der Post eingesammelt und den Empfängern zugestellt werden. Ach ja, und noch etwas: Diese Briefkästen sind bekanntlich verschlossen, damit niemand unbefugt hineingreifen soll und die eingeworfenen Briefe herausnehmen kann. Und aus dem gleichen Grunde hat man ja auch für Hausbriefkästen einen Schlüssel.
Wir wissen: In manchen Briefen werden auch Geldscheine verschickt, besonders vor Weihnachten. Und deshalb haben Langfinger ein Interesse, an diese “Geldpost” zu kommen. In Ahrensburg ist das kein Problem. Denn in Ahrensburg stehen Briefe und Zeitschriften unbeaufsichtigt am Straßenrand, sodass jeder Langfinger im Vorbeigehen zugreifen und mit seiner Beute abhauen kann.
Das Foto zeigt einen postalischen Zustellwagen. Der Postzusteller hat ihn am Straßenrand stehen lassen, während er mit einer Handvoll Briefe in einen Laden gegangen ist. Minutenlang stand der Wagen dort unbeaufsichtigt.
Meine Frage an die örtliche Postverwaltung: Ist das so vorgesehen? Dürfen die Briefe Ihrer Kunden “offen” am Straßenrand abgestellt werden? Und wer haftet dafür, wenn Briefe und Zeitschriften verschwinden? Für den Absender ist das schwer zu beweisen, wenn er seinen Brief nicht per Einschreiben abgeschickt hat. Wozu ich gern gewusst hätte: Liegen Einschreibebriefe auch dort im Abstellwagen auf der Straße…?