Lieber Herr Marzi – bestimmt kennen Sie die Aufgaben und Pflichten des Bürgermeisters unserer Stadt genauso wie Sie die Aufgaben und Pflichten des Bürgervorstehers kennen. Möglicherweise haben Sie aber § 28 der Pflichten des Bürgervorstehers nicht vor Augen, wo es um die Einwohnerfragestunde geht (§ 16 c GO).
Ich zitiere aus dem §en der Stadt Ahrensburg: “Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, erfolgt die Beantwortung durch die Verwaltung schriftlich oder in der nächsten Einwohnerfragestunde.”
Wie Sie wissen, habe ich am 20. Juni 2022 eine Reihe von Fragen an den Bürgermeister für die Einwohner-Fragestunde in der Stadtverordneten-Versammlung am 27. Juni 2022 gestellt. Hierzu wurde im Protokoll offiziell festgehalten:
“Bürgermeister Boege führt aus, dass die Verwaltung eine Anfrage von Herrn Harald Dzubilla erhalten hat. Die Anfrage konnte aufgrund Ihres Umfangs bis zur heutigen Stadtverordnetenversammlung nicht beantwortet werden und wird Herrn Dzubilla schriftlich beantwortet. Bürgermeister Boege fragt den Anwesenden Herrn Dzubilla, ob er seine Fragen vortragen möchte – dies ist nicht der Fall.”
Bis heute habe ich auf meine Fragen vom 20. Juni 2022 keine Antworten aus dem Rathaus erhalten. Weiterlesen