Wie häufig habe ich schon darauf hingewiesen, dass redaktionell gestaltete Werbung in der Presse mit dem Hinweis “Anzeige” versehen werden muss, damit es kein Verstoß ist gegen Pressegesetz und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei der redaktionell gestalteten Werbung im Anzeigenblatt MARKT für den Ahrensburger Rosenhof handelt es sich vermutlich um kostenlose Werbung der Redaktion für die Seniorenwohnanlage, mit der die Leser quasi hinters Licht geführt werden sollen.
Zur Zeit läuft am Schloss der Ahrensburger Kinosommer. Hierfür hat die Stormarn-Redaktion vom Abendblatt online Werbung gemacht. Nicht nur fürs Kino, sondern auch für Petschallies – wenn Sie mal einen Blick auf das Foto rechts werfen wollen!
Wie dem auch sei: Heute noch und morgen können Sie Platz nehmen auf der Wiese hinter dem Schloss und Kino gucken. Und auch wenn am Regionalbahnhof ein utopischer Filmpalast für 700 Besucher angekündigt wird: Am Schloss ist Platz für dreimal so viele Zuschauer. Und Popcorn und Nachos gibt es dort ebenfalls. 😉 Weiterlesen