Am 27. Juni 2013 habe ich an die Stadtverwaltung von Ahrensburg geschrieben, und zwar als gemeiner Bürger mit dem folgenden Anliegen an das städtische Bauamt:
Sehr geehrte Damen und Herren –
bei Rohrverlegungsarbeiten in der Schimmelmannsraße wurde direkt vor meinem Grundstück die Bordsteinkante versenkt, quasi auf Fahrbahnhöhe.
Das hat zur Folge, dass jetzt noch häufiger Fahrzeuge auf dem Rande des Gehweges parken.
Ich bitte Sie um Abhilfe, was meint, die Bordsteinkante wieder in die gleiche Höhe zu versetzen, wie es vor meinem Grundstück (und auf der gegenüberliegenden Straßenseite) der Fall ist.
Für Ihre Mühe vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Harald Dzubilla
Trotz freundlicher Grüße bekam ich keine freundliche Antwort aus dem Rathaus. Genauer gesagt: Ich bekam überhaupt keine Antwort auf meinen Brief vom 27. Juni 2013.
Was macht der gemeine Bürger daraufhin? Klar, er geht am 26. August 2013 in die Stadtverordneten-Versammlung und fragt dort in der Einwohner-Fragestunde den Bürgermeister coram publico, warum der Bürger auf sein Schreiben nach zwei Monaten noch keine Antwort bekommen hat.
Ehrlich gesagt: Das ist mir zu blöd. Und deshalb werde ich es genauso machen mit der Stadtverwaltung, wie sie es mit mir macht: Ich werde nicht antworten. Die Verwaltung hat mir nämlich drei Schreiben geschickt, weil sie meine BIC- und IBAN-Angaben haben möchte zwecks Inkasso der Grundsteuern und Straßenreinigungsgebührten. Bis zum 15. August 2013 wollte die Verwaltung diese Angeben bekommen. Bekam sie aber nicht. Jedenfalls nicht von mir.
Wie spricht doch gleich der Volksmund? Der Volksmund spricht: „Wie Du mir, so ich Dir!“
UPDATE 29. August 2013: Die nachfolgende Abbildung gehört zum nachfolgenden Kommentar von Horst Hilt vom 29. August 2013: