Auf dem Presseportal berichtet die Polizei von einem “versuchten Einschleichdiebstahl” in Ahrensburg. Einen Beweis dafür gibt es allerdings nicht. Tatsache ist: Ein unbekannter Mann ist plötzlich in einer Wohnung aufgetaucht, weil die Bewohnerin den Müll rausgebracht und es versäumt hat, die Wohnungstür zu schließen. Als der 79-jährige Bewohner den Mann zum Verlassen der Wohnung aufgefordert hatte, ist dieser gegangen. Die Polizei erklärt: “Nach bisherigen Erkenntnissen wurden keine Gegenstände entwendet.” Soweit der Tatsachenbericht.
Die Meldung der Polizei findet der Abendblatt-Leser heute im Stormarn-Teil der Zeitung. Doch während die Polizei von einem “mutmaßlichen Täter” schreibt, steht für Reporterin Juliane Minow bereits fest: Der Man ist ein “Täter”!
Sowohl die Polizei als auch die Zeitung berichten von einem “versuchten” Einschleichdiebstahl. Wozu die Frage naheliegt: Woher weiß die Polizei, dass der Mann einen Diebstahl begehen wollte? Klar, die Vermutung liegt nahe, aber die bloße Vermutung ergibt noch keinen Tatbestand, denn der Mann hätte auch ganz andere Absichten haben können, die viel schlimmer gewesen wären als ein Diebstahl. Oder vielleicht hat er in der geöffneten Wohnung nur nach der Toilette gesucht…? 😉 Weiterlesen