Wir hatten in den letzten Tagen sehr viel Sonnenschein, wo viele Menschen dennoch ein Schattendasein geführt haben wg. Corona. Und stellen Sie sich einmal vor, meine lieben Mitbürger, wir müssten eine Sonnenscheinsteuer bezahlen! Da wäre dann viel Geld in die Stadtkasse geflossen. Und die Verwaltung könnte zu den Pflanzencontainern in der Rampengasse (Kosten: 40.000 Euro) auch noch die angedachten Sonnenschirme aufstellen (Kostenvoranschlag: 22.400 Euro), die aus Einnahmen der Sonnenscheinsteuer bezahlt werden könnten statt vom Nutznießer, dem CCA.
Aber es gibt bei uns keine Sonnensteuer für den Sonnenschein, der vom Himmel herunterfällt und Wärme bringt. Doch es gibt eine quasi Regensteuer. Denn für den Regen, der als „Niederschlagswasser“ vom Himmel fällt, auf den Dächern der Häuser landet und in das öffentliche Abwassersystem geleitet wird, für dieses Regenwasser muss der Grundstückseigentümer eine sogenannte „Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr“ zahlen. (Klar, dass auch Mieter via Nebenkosten an dieser städtischen Gebühr beteiligt werden.)
Soeben hat der Bürgermeister als Vertreter der Stadtbetriebe Ahrensburg den „Bescheid über die Festsetzung der Gebühr zur Niederschlagswasserbeseitigung 2020“ an alle Hauseigentümer verschickt und damit die alte Volksweisheit bestätigt: Regen bringt Segen – und zwar in die städtische Kasse von Ahrensburg! Zur Freude von Verwaltung und Familie Levenhagen und ihrem Onkel Peter, die dann wieder aus dem Vollen schöpfen und zum Bespiel ein Duschhaus für 1,25 Millionen Euro am Stormarnplatz bauen können. Oder das neue Luxus-Klo in der Großen Straße. Weiterlesen