Ich warte immer noch auf eine Antwort des Bürgermeisters. Mitte Dezember 2023 hatte ich schriftlich – und zwar fünf Tage vor der Einwohner-Fragestunde der Stadtverordneten-Versammlung am 18. Dezember 2023 – im Rathaus angefragt, ob die städtische Verwaltung einen Unterschied sieht, wenn die Hecke eines Bürgers bis an den Gehweg ragt oder wenn es ein Kraftfahrzeug ist, das beim Parken monate- und jahrelang in den Gehweg hineinragt und zudem auch noch die Grünanlage beschädigt, ohne dass ein Grüner aufmuckt.
Den Casus Belli für meine Anfrage können Sie in der nebenstehenden Abbildung erkennen: Hier sehen Sie (rechts) eine Buchsbaumhecke, die auf städtische Anordnung von dem Eigentümer bis an den Gartenzaun zurückgeschnitten werden musste, obwohl die Hecke NICHT auf den Gehweg geragt hat. Was zu erkennen ist am hinteren Heckenrest, der zum Nachbargrundstück gehört und sich im Urzustand der Hecke befindet.
Und links im Bilde sehen Sie ein parkendes Kraftfahrzeug einer Ladeninhaberin, das auf den Gehweg ragt. Meine Reklamation bei der Verwaltung wurde mir vom dortigen Sachbearbeiter Arno Land mit dem Hinweis beantwortet: “Die Ladeninhaberin hat einen Mietvertrag mit der Stadt Ahrensburg für den Pavillon auf dem Rathausplatz. Es gibt aber keinen Mietvertrag für Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum; weder auf dem Rathausplatz noch sonst wo im Ahrensburger Stadtgebiet.” Weiterlesen