Das Ahrensburger Park Hotel wurde vor Jahren ersteigert von zwei Brüdern, die von außerhalb unserer Stadt kamen. Käufer, die in meinen Augen das sind, was die Lärmschutzwände in der City werden sollen, nämlich ziemlich undurchsichtig. Und seit der Versteigerung dieser Immobilie steht die einst so renommierte Herberge da als Geisterhotel und lässt mich an
Stephen King und seinen Horror-Klasiker „The Shining“ denken mit dem Spukhotel The Stanley Hotel in Estes Park, Colorado (USA).
Und wer von Ihnen, liebe Ahrensburger, weiß wirklich, wie viele Leichen in den Betten vom Park Hotel ruhen oder im Keller dieses Bauwerkes in der Lübecker Straße vergraben sind?! 💀
Und was hat die Stadt Ahrensburg damit zu tun, dass dieses Hotel nicht schon längst wieder in Betrieb gegangen ist? Ganz viel: Die Verwaltung hatte damals einen Verkauf in seriöse Hände verhindert mit der Begründung: Der verlangte und gebotene Kaufpreis ist zu hoch!
Das klingt seltsam, leben wir doch immer noch in einer Freien Marktwirtschaft. Und wäre der abgelehnte Verkauf über die notarielle Bühne gegangen, dann wäre das Park Hotel nicht unter den Hammer gekommen, sondern ins Eigentum eines ehrbaren Investors gelangt und damit das Erste Haus in der Schlossstadt Ahrensburg geblieben. Aaaber:
Wie in der Überschrift erwähnt, gibt es in unserer Stadt das sogenannte „Sanierungsgebiet Innenstadt/Schlossbereich“ – siehe die Abbildung rechts! Und das bedeutet: Für die privaten Eigentümer der dortigen Immobilien hat diese Ausweisung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) konkrete Konsequenzen wie zum Beispiel: Im Grundbuch wird vermerkt, dass das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt. Dadurch unterliegen bestimmte Vorhaben wie eben Grundstücksverkäufe und auch größere Umbauten oder der Abriss von Gebäuden einer Genehmigungspflicht durch die Stadt. Warum? Weil Verwaltung und Politik es so beschlossen haben und damit basta, Ende, aus!
Und wenn Sie auf den obigen Stadtplan blicken, dann werden Sie erkennen, dass die Alte Reitbahn nicht zum Sanierungsgebiet der Stadt gehört, sondern dieses Gebiet wird – natürlich rein zufällig! –
ausgeklammert, denn es gehörte bis zum Verkauf uns Bürgern der Stadt! Und deshalb konnten die Investoren auf diesem von der Stadt Ahrensburg verscherbelten Arreal quasi machen was sie wollten und dabei sogar die Stadt und ihre Bürger nach Strich und Faden betrügen – siehe das nebenstehende Symbolbild! 🤢
Ja, meine lieben Mitbürger, im Schilda des Nordens gelten andere Regeln als anderswo. Und wer im Sanierungsgebiet ein Gebäude im Eigentum hat, der ist bei einem Grundstücksverkauf, bei größeren Umbauten oder Abriss vom Wohlwollen der Verwaltung abhängig, weil dort entschieden wird, was geht und was nicht.
Und wie gesagt: Beim Park Hotel ging es nicht, nämlich der Verkauf im Rahmen der Freien Marktwirtschaft. Und nachdem die Verwaltung über das private Eigentum entschieden hatte, führte es zum Stillstand und zum Ahrensburger Geisterhotel. Und Bürgermeistesr Eckart Boege hat mir erklärt, dass er dagegen nichts unternehmen kann, weil es sich hier um privates Eigentum handelt. 🎃
