Eine Schule ist eine Schule und kein Veranstaltungsraum für Promotions – oder?

Die BürgerStiftung Region Ahrensburg will einen Schriftsteller aus Essen und dessen Buch promoten. Der Mann kommt am Sonntag dieser Woche nach Ahrensburg und wird sein Werk in der Stormarnschule vorstellen. Und ich vermute, dass der Autor das Buch auch vor Ort zum Kauf anbieten wird, sodass es sich um eine Verkaufsveranstaltung in der Stormarnschule an einem Sonntag handelt, wo Buchhandlungen für den Verkauf geschlossen haben.

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Für mich wirft das Fragen auf. Zum Beispiel: Darf die Schulleitung das Schulgebäude an einem Sonntag öffnen, damit dort eine schulfremde Verkaufsveranstaltung stattfinden kann? Und da hierbei auch Schulpersonal zur Aufsicht anwesend sein muss – zumindest der Hausmeister – fragt sich der Bürger: Wer bezahlt die Überstunden für Sonntagsarbeit?

Mehr noch: Muss für eine Veranstaltung in einem schulischen Gebäude nicht auch die Versicherungsfrage geklärt sein, falls dort etwas Unvorhergesehenes passiert? Wer ist dafür verantwortlich?

Antworten dazu werde ich von Bürgermeister Eckart Boege einen Tag nach der Veranstaltung bekommen und sie auf Szene Ahrensburg veröffentlichen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 21. Juni 2022

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