In der Hamburger Straße steht auf dem Gehweg ein verbundenes Zweifamilienhaus für 749.000 €

Wie wir wissen, gibt es im Schilda des Nordens immer wieder auffälliges Geschehen per Sondergenehmigung durch den Leiter der städtischen Verwaltung. So genehmigt der diplomierte Mathematiker zum Beispiel das Sonderbare, dass ein öffentlicher Parkplatz vor einer Schule als Campingplatz sonder- und dauergenutzt werden darf, sodass dort Campingmobile dicht an dicht stehen. Und was steht noch in Ahrensburg? 

In Ahrensburg steht ein Zweifamilienhaus auf dem Bürgersteig in der Hamburger Straße. Genauer: Hier steht eine Werbeanlage mit wechselndem Bild und bewegtem Licht – siehe die Abbildung links! Und das besagte Zweifamilienhaus das dort zu sehen ist, steht de facto in Lütjensee und soll von der Sparkasse Holstein in Ahrensburg vermakelt werden.

Gemäß der „RICHTLINIEN zur Nutzung öffentlicher Flächen“ in der Stadt Ahrensburg ist das eigentlich nicht erlaubt. Eigentlich nicht – siehe die Richtlinien rechts! Aber das gilt offensichtlich nicht für das Kreditinstitut, bei dem die Stadt Ahrensburg ein Konto hat: IBAN: DE14 2135 2240 0090 1703 26. BIC: NOLADE21HOL, falls Sie dort mal einen Obolus entrichten wollen, wenn Sie mal gegen die Richtlinien zur Nutzung öffentlicher Flächen in der Stadt Ahrensburg verstoßen haben bzw. Ihre Parkzeit auf dem Rathausplatz überschritten haben.

Wenn diese Werbesäule auf dem Gehweg der Sparkasse Holstein erlaubt wäre, dann hätten alle Läden in der City ebenfalls das Recht, den Passanten solche Leuchtwerbesäulen in den Gegweg zu stellen. Jedoch: Seit wann gibt es im Schilda des Nordens gleiche Rechte für alle…?!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 17. Oktober 2026

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