Warum Bürgervorsteher Benjamin Stukenberg (Die Grünen) sich immer wieder gesetzeswidrig verhält

Heute bekam ich die E-Mail eines Bürgers, der sich bei Bürgervorsteher Benjamin Stuckenberg darüber beschwert hatte, weil dieser auf der letzten Stadtverordnetenversammlung wieder einmal sein pauschales Fotografierverbot ausgesprochen hat. Auf die E-Mail an den Bürgervorsteher geantwortet hat die Stadtjuristin Isabelle Delbrück „im Auftrag“, und zwar mit folgendem Wortlaut: „Herr Stukenberg spricht das Fotografierverbot nach eingehender Prüfung seitens der Stadt Ahrensburg rechtmäßig aus. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Isabelle Delbrück Stadt Ahrensburg Der Bürgermeister Justiziariat Zimmer 603 Manfred-Samusch-Straße 5 22926 Ahrensburg Tel: 04102 77-274 E-Mail: isabelle.delbrueck@ahrensburg.de Webseite: www.ahrensburg.de“.

Symbolfoto: pixabay

Leser von Szene Ahrensburg wissen, dass der Grund des Fotografierverbotes zurückzuführen ist auf den verstorbenen Ex-Bürgervorsteher Roland Wilde (CDU), der damit den Blogger von der Szene Ahrensburg im Fokus hatte, weil dieser Unregelmäßigkeiten im Abstimmungsverhalten von Stadtverordneten im Foto festgehalten und veröffentlicht hatte.

Meine Meinung zu einem Fotografierverbot auf einer öffentlichen Stadtverordnetenversammlung kennen Leser dieses Blogs. Und für Neu-Leser zitiere ich an dieser Stelle noch einmal die Gründe, warum Bürgervorsteher Benjamin Stukenberg gesetzeswidrig handelt und endlich mal darüber nachdenken sollte, was er von hoher Bühne herab immer wieder aufs Neue verkündet. Bitte:

Ein Bürgervorsteher (oder Ratsvorsitzender) kann das Fotografieren in einer öffentlichen. Stadtverordnetenversammlung nicht generell und pauschal verbieten. Da es sich um eine öffentliche Sitzung handelt, ist das öffentliche Interesse an der Transparenz der politischen Arbeit höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht der Mandatsträger, sofern diese sich in ihrer Funktion als gewählte Vertreter äußern. 

Hier sind die rechtlichen Rahmenbedingungen:

  • Grundsätzliche Erlaubnis: Grundsätzlich dürfen Bürger und Presse in öffentlichen Sitzungen fotografieren.
  • Kein Pauschalverbot: Eine Geschäftsordnung, die Fotografieren generell untersagt, gilt oft als gesetzeswidrig.
  • Symbolfoto: pixabay

    Grenzen des Fotografierens: Das Fotografieren darf den Sitzungsablauf nicht stören (z.B. durch Blitzlichtgewitter, Herumlaufen oder laute Geräusche).

  • Hausrecht: Der Bürgervorsteher übt das Hausrecht aus und kann stärende Personen (auch Fotografen) verweisen. Dies muss jedoch verhältnismäßig sein.
  • Persönlichkeitsrechte: Nicht als Personen der Zeitgeschichte geltende Personen (z.B. Zuhörer) dürfen nicht ungefragt aus der Nähe fotografiert werden.
  • Nicht-öffentliche Sitzungen: In nicht-öffentlichen Teilen ist das Fotografieren und Aufzeichnen strikt untersagt. 

Fazit: Der Bürgervorsteher kann störerisches Fotografieren verbieten, aber nicht das Fotografieren an sich. 

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 25. März 2026

Ein Gedanke zu „Warum Bürgervorsteher Benjamin Stukenberg (Die Grünen) sich immer wieder gesetzeswidrig verhält

  1. Carsten Dannat

    In Amerika ist es tatsächlich weit verbreitet, dass Gemeinderatssitzungen live über das Internet gestreamt werden. Viele Städte stellen diese Aufzeichnungen dann auch nachträglich auf ihre Websites, sodass Bürgerinnen und Bürger sie jederzeit anschauen können. Das sorgt für mehr Transparenz und Beteiligung am politischen Geschehen.

    Hier ein Beispiel in dem Steve Jobs (Apple) bei einem seiner letzten öffentlichen Auftritte ein Bauprojekt der zuständigenGemeinde vorstellt und um Zustimmung zum Bauprojekt bittet:

    Video auf Youtube: Steve Jobs Presents to the Cupertino City Council

    Die Nachvollziehbarkeit von öffentlichen Stadtverordnetenversammlungen bietet in Ahrensburg Optimierungspotential. Eine Videoaufzeichnung der Versammlung würde deutlich mehr Transparenz bieten als ein rein schriftliches Protokoll, weil sie emotionale und visuelle Eindrücke vermittelt, die in einem Text nicht so leicht wiedergegeben werden. Ahrensburg macht mit dem Fotografierverbot eine „Rolle Rückwärts“ anstatt digitale Innovationsführerschaft in der Kommune vorzuleben.

    Unser Bürgermeister wartet ja auch auf Vorschläge zur Digitalisierung:
    „Besonders freue er sich auch auf die Ideen und Vorschläge von Ahrensburgerinnen und Ahrensburgern, an welchen Stellen Ahrensburg bei der Digitalisierung mehr machen müsse, betont der 43-Jährige.“
    Quelle: https://eckart-boege.de/online-diskussion-digitalisierung-was-muss-sich-in-ahrensburg-tun-am-18-08-per-zoom/

    Herr Boege, bitte ermöglichen sie eine Live-Übertragung der Stadtverordnetenversammlung bei den Themen, zu denen die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden muss. Dies würde es Bürgern ermöglichen, die an einer Teilnahme vor Ort gehindert sind, Einblick in die Kommunalpolitik zu erhalten.

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