Auch heute habe ich mein abonniertes und im voraus bezahltes Hamburger Abendblatt wieder nicht bekommen. Genauso wie gestern nicht, vorgestern nicht und vorvorgestern nicht. Warum das so ist, weiß ich nicht, denn der Funke-Verlag verweigert mir die Auskunft darüber. Aber heute ahne ich etwas: Es muss an den Enten liegen, von denen der Blogger von der Szene Ahrensburg nichts erfahren soll!
Genauer: Zeitungsenten! Denn die haben in dieser Woche im Abendblatt Stormarn geschnattert, und zwar im Bericht von Filip Schwen und überschrieben: “Ahrensburger Schulen setzen weiter auf iPads”. In diesem Beitrag stecken so viele Fehler, dass Schulleiter Christian Hack sich gezwungen sah, ein Rundschreiben an die Eltern der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule (SLG) zu versenden, um alles richtigzustellen, was der Reporter falsch berichtet und die Eltern und andere Bürger irritiert hat, falls die das Hamburger Abendblatt gelesen haben.
Und damit Filip Schwen die Enten vom Dach bekommt und seine Falschmeldungen morgen berichtigen kann, gebe ich ihm heute mit dem Schreiben des Schulleiters bekannt, was er alles falsch verbreitet hat:
Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs,
heute schreibe ich Ihnen nochmals in der Angelegenheit „Schülerendgeräte“. Einerseits gab es einen Bericht im Hamburger Abendblatt, der den Sachverhalt zu großenTeilen falsch darstellte, andererseits erreichten mich in den vergangenen Tagen etliche Rückmeldungen, die bei mir Irritationen ausgelöst haben.
Zuerst zur Berichterstattung im Hamburger Abendblatt vom 03.05.2025: Der Redakteur schrieb, dass seit dem Schuljahr 23/24 als Schüler*innen der neunten Klassen an allen weiterführenden Schulen iPads gestellt bekämen. Diese Aussage ist falsch. Das Eric-Kandel-Gymnasium hat in 2023 einen Jahrgang mit Endgeräten ausgestattet, die weiteren Schulen haben in diesem Schuljahr (2024/25) mit der Ausstattung der Schüler*innen in der neunten Klasse begonnen.
Weiterhin steht in dem Artikel, dass die Schüler*innen das Gerät bis zu ihrem Abschluss behalten würden. Diese Aussage ist falsch. Die Schulen verfolgen individuelle Konzepte mit verschiedenen Nutzungszeiten. So lautet das Konzept der SLG, dass die Schüler*innen ein Gerät für die Jahrgänge 9 und 10 gestellt bekommen und dieses dann wieder abgeben – unabhängig, ob sie die Schule verlassen oder in die Oberstufe wechseln. Für die Oberstufe verfolgen wir an der SLG ein „bring your own device“-Konzept.
Im Artikel wird behauptet, dass die Endgeräte Bücher und Hefte ersetzen. Diese Aussage ist falsch. Angestrebt ist, dass sie eine Ergänzung darstellen. Vorerst werden weiterhin Bücher vorgehalten und auch Stifte und Papier kommen weiterhin zum Einsatz.
Im Artikel wird behauptet, dass die ersten Geräte aus dem Digitalpakt des Bundes finanziert wurde, dann sei die Stadt eingesprungen. Diese Aussage ist falsch. Die Geräte des Pilotjahrgangs am EKG wurden aus Bundesmitteln finanziert. Die flächendeckende Ausstattung aller Schüler*innen der weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2024/25 wurde von der Kommunalpolitik 2023 nach reiflicher Diskussion beschlossen und für den Haushalt 2024 regelhaft eingeplant. Für die Ausstattung des neunten Jahrgangs im Schuljahr 2025/26 sind erneut Mitteln im Stadthaushalt beantragt und nach umfangreichen Diskussionen genehmigt worden.
Im Artikel wird im Zusammenhang mit dem Antrag der Gemeinschaftsschule am Heimgarten behauptet, dass die Schüler*innen an allen anderen Schulen die Geräte fünf Jahre nutzen würden. Diese Aussage ist falsch, an der SLG streben wir eine Nutzung für vorerst zwei Jahre an (siehe oben).
Die Vielzahl an Fehlinformationen veranlassen mich nun, kurz zu skizzieren, welche Ziele wir mit dem Einsatz der individuellen Endgeräte verfolgen und im eingereichten Konzept ausführlich dargelegt haben:
1.) Die Schüler*innen sollen in Jahrgang 9 und 10 an die sinnvolle, bildungsfördernde kontinuierliche Nutzung der Geräte herangeführt werden. Dafür wollen wir allen Schüler*innen vergleichbare Grundlagen und Kompetenzen vermitteln. Z.B. soll eine sinnvolle Ordnerstruktur und Dateiablage entwickelt werden, gängige Standardprogramme sollen kennengelernt werden.
2.) Zielführende Recherchestrategien sollen vermittelt, Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersucht werden.
3.) Ergänzend zu unseren Schulbüchern gibt es digitale Medien, die auf dieseabgestimmt sind. Diese sollen in den Unterricht integriert und genutzt werden. Dabei kann es sich um Anwendungen, Videos, Hörbeispiele und vieles mehr handeln.
4.) Die Möglichkeiten, Informationen zeitgemäß zu verarbeiten und zu präsentieren, sollen erkundet und angewendet werden. Dazu zählen zum Beispiel das Erstellen von Podcasts, Produktion von Lernvideos, Verwendung der Kamerafunktion für Dokumentationszwecke, Bildbearbeitung und vieles mehr. Gängige Apps für Präsentationen sollen kennengelernt und verwendet werden.
Ein wesentlicher Baustein unseres Konzeptes ist, dass wir sukzessive die Kompetenzen im Umgang mit digitalen Endgeräten aufbauen. In den Jahrgängen 5 bis 8 verwenden wir stundenweise Leihgeräte und nutzen diese, um z.B. IServ einzuführen, erste Rechercheerfahrungen zu machen und für Projekte. Mit der Ausstattung mit individuellen Endgeräten ab Jahrgang 9 gehen wir einen nächsten Schritt. Diese Geräte können und sollen nun kontinuierlich im Unterricht und Zuhause eingesetzt werden. Wir wollen auch in dieser Phase unter gleichen Bedingungen mit allen Schüler*innen arbeiten. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte die Möglichkeit haben sollen, zum Beispiel den Internetzugang zu sperren oder zuzulassen. Weiterhin soll zum Beispiel die Möglichkeit bestehen, dieSchüler*innen durch das Teilen des Bildschirms beim Recherchieren zu begleiten und zu unterstützen.
Um unter anderem diese Schritte umsetzen zu können, ist es notwendig, dass die Geräte zentral verwaltet werden und steuerbar sind. Dieses realisieren wir durch aufwändige Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der städtischen Schul-IT, die uns bei Wartung und Updates unterstützen. Da dieser Support einen tiefen Eingriff in die Betriebssysteme der Endgeräte bedeutet, werden wir in den Jahrgängen 9 und 10 Endgeräte als Arbeitsgeräte nutzen, die vom Schulträger gestellt werden und die diesen Zugriff zulassen. Wir gehen davon aus, dass die Schüler*innen nach den zwei Jahren digitaler Einführungsphase für die Oberstufe oder ihren weiteren Bildungsweg gut gewappnet sind, um dann selbstverantwortlich digitale Endgeräte zu Lernzwecken zu nutzen. Daher setzen wir aufbauend auf unsere Arbeit im Jahrgang 9 und 10 in unserer Oberstufe auf ein „bring your own device“-Konzept.
Das wir für den diesjährigen und kommenden 9. Jahrgang Endgeräte für jede*n Schüler*in bereitstellen können, war ein aufwändiger und verhandlungsintensiver Prozess. Die Politik hat sich durchgerungen Gelder freizugeben und damit die Anschaffung und Einrichtung der Endgeräte ermöglicht. Wie in den Medien berichtet, investiert die Stadt ca. 130.000€ jährlich dafür. Der Prozess hat länger gedauert als erwartet und die Anschaffung und Einrichtung der Geräte hat sich auch sehr lange verzögert. Da ich bereits am Ende des letzten Schuljahres die Endgeräte für jede*n Schüler*in in Aussicht gestellt hatte, gab es einige Familien, die nicht länger abwarten wollten und ein privates Endgerät angeschafft haben. Dieser Schritt ist für mich nachvollziehbar und verständlich. Dadurch ergibt sich jedoch für den jetzigen 9. Jahrgang eine besondere Situation, die einer Ausnahmeregelung bedarf, auf die ich weiter unten eingehe.
Die Endgeräte kosten aktuell bei einem seriösen Anbieter ca. 350,-€ netto, zusätzlich wird eine Schutzhülle und ein digitaler Stift angeschafft. Jedes Gerät wird konfiguriert und für den Einsatz im MDM (dem Verwaltungssystem, über das die Geräte gewartet und repariert werden können) vorbereitet. Das bedeutet, dass wir den Schüler*innen ein Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen, dass einsatzbereit einen Gegenwert von ca. 500,-€ hat.
Da es sich damit um einen wertigen Gegenstand handelt, haben wir einen Leihvertrag entwickelt der Ihnen zugegangen ist. Dieser ist angelehnt an den Leihvertrag des Landes Schleswig-Holstein für Leihgeräte, die im Kontext der Corona-Pandemie angeschafft und für die Phase des Home-Schoolings verliehen wurden.
Ich bin irritiert, dass die Vorgehensweise über die kostenfreie Ausleihe eines wertigen Gegenstandes eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, stellenweise große Kritik und Widerstand und nicht immer sachliche Pamphlete hervorruft. Diese Haltung einiger Elternnehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis.
Wie oben beschrieben, ist für den jetzigen neunten Jahrgang zu attestieren, dass dieser ungewollt in eine besondere Situation geraten ist. Die angekündigten Geräte kommen viel später als erwartet, einige Familien sind selbst aktiv geworden. Nun bedarf es einer Regelung, wie mit dieser Mischung aus privaten Geräten und vom Schulträger gestellten Geräten umgegangen werden soll.
Folgende Regelungen werden für den neunten Jahrgang / Schuljahr 2024/25 und den zehnten Jahrgang / Schuljahr 2025/26 gelten:
– Schüler*innen, die vor dem 28.4.2025 ein Gerät privat angeschafft haben und dieses regelmäßig in der Schule nutzen, haben eine Nutzungsgenehmigung beantragt und eine Vereinbarung unterschrieben, die die Nutzung regelt. Sie dürfen ihr privates Gerät weiter verwenden. Dieses wird nicht von der Schul-IT betreut und es ist möglich, dass nicht alle Anwendungen nutzbar sein werden, die aufden gestellten Endgeräten installiert sein werden. Ein Support hinsichtlich Updates u.a. liegt in der Verantwortung der Eigentümer.
– Mit Schreiben vom 9.4.25 habe ich informiert, dass die Endgeräte am 14.5.25 ausgeteilt werden und dass ab dem 14.5.2024 für alle Schüler*innen ein Endgerätvorgehalten wird. Somit war ab diesem Tag keine Notwendigkeit mehr gegeben ein privates Endgerät anzuschaffen. Das bedeutet, dass keine weiteren Nutzungsgenehmigungen für privat angeschaffte Endgeräte ausgesprochen werden. Wir bieten ein Endgerät an, das genutzt werden kann. Wenn dieses nicht gewünscht ist, wird kein Endgerät genutzt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Hack
(Schulleiter)