Wiedervorlage: Eine Überwachungskraft der Stadt bezichtigt den Bürger eines Parkvergehens, das dieser garnicht begangen hat

Aus Zeiten der DDR habe ich noch die damaligen Überwachungskräfte in Erinnerung, von denen die Bürger damals überwacht wurden. Das waren sogenannte Geheime Informatoren (GI), die dem Ministerium für Staatssicherheit verdeckt Informationen lieferten über Ereignisse und Personen. Solche Personen gibt es heute nicht mehr; und die Überwachungskräfte der Stadt Ahrensburg, die der Verwaltung Informationen über Bürger liefern, sind durchnummeriert. *Satire Ende*

Damit komme ich zurück auf meinen Blog-Eintrag vom  24. Januar 2024, den Sie nun einmal anklicken sollten, um schnell ins Thema einzusteigen. Und die Fortsetzung der Geschichte passierte vorgestern, als ich  in meinem Briefkasten ein Schreiben der Stadt Ahrensburg gefunden habe. Dieses amtliche Schriftstück – siehe Abbildung links! – ist die offizielle Antwort der Stadtverwaltung auf meine Ausführungen vom 24. Januar 2024.

Um es kurz zu machen: Im Rathaus von Ahrensburg schert man sich einen Dreck darum, was der Bürger zu Recht beantragt, nämlich sachdienliche Auskünfte zu einem gemachten Vorwurf, sondern es wird gedroht mit “Kosten des Verfahrens, die höher als das Verwarnungsgeld sein können”Und die Verwaltung weigert sich, mir das angeblich. vorliegende Beweisfoto und den Namen des angeführten Zeugen zu übermitteln.

Und hier ist meine Antwort an “Frau Buchholz/Brötzmann” vom Fachdienst Verkehrsaufsicht, die ich der Einfachheit halber gemäß ihrer Unterschrift mit “Frau Buchholz” angeschrieben habe, wie folgt:

Sehr geehrte Frau Buchholz –

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.01.2024, mit dem Sie meiner Aufforderung aus meinem Schreiben vom 24.01.2024 nicht nachgekommen sind. Als Bürger der Stadt empfinde ich dieses Verhalten als äußerst befremdlich.

Ich hatte Sie aufgefordert, mir das Beweisfoto der Überwachungskraft 15 zu schicken, was Sie nicht getan haben. Daraus könnte ich schließen, dass gar kein Beweisfoto vorliegt, dass mein Kfz dort geparkt hat und die betreffende Überwachungskraft garnicht den Führer des Wagens ermittelt hat, sondern dass sie eine falsche Tatsachenbehauptung angestellt hat.

Ihnen sollte bekannt sein, dass der Halter nicht per se für Halt- oder Parkverstöße haftet, welche mit seinem Kraftfahrzeug begangen wurden. Gemäß § 25a Abs.1 StVG muss der Fahrzeughalter in Deutschland nur dann für einen Parkverstoß mit seinem Fahrzeug haften, wenn der verantwortliche Fahrer nicht oder nur unter unangemessenem Aufwand ermittelt werden kann. Geht der Bußgeldbescheid dann an den Halter, hat dieser die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Ich hatte Sie aufgefordert, mir den Namen der Überwachungskraft 15 zu nennen, was Sie nicht getan haben. Gegen diese Überwachungskraft möchte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Denn die No-Name-Überwachungskraft überwacht den Parkplatz am U-Bahnhof nur einseitig.

Beweis: Schauen Sie sich bitte das beigelegte Foto an! Sie sehen einen HVV-Bus, der auf dem betreffenden Parkplatz parkt. Nein, nicht an der Haltestelle, sondern das Fahrzeug steht dort, wo die Kunden des ÖPNV parken sollen. Also parken die Kunden logischerweise dort, wo der Bus halten soll. Aaaber: An diesem HVV-Bus habe ich noch nie ein „Knöllchen“ entdeckt. Genauso wenig wie an anderen Firmenfahrzeugen und Werbe-Anhängern, die auf dem P+R-Parkplatz abgestellt werden. Gibt es für die Halter dieser Fahrzeuge vielleicht Sonderrechte in der Stadt Ahrensburg?

Ich fordere Sie auf, mir mitzuteilen, warum die Überwachungskräfte hier mit zweierlei Maß überwachen!

Außerdem: Schon mehrfach habe ich der Verwaltung mitgeteilt, dass auf dem Parkplatz in der Friedrich-Hebbel-Straße ein Transporter dauerparkt, der auf den Bürgersteig hinausragt und mit dem Hinterteil die Grünanlage beschädigt hat. Bis heute haben die zuständigen Überwachungskräfte nicht dafür gesorgt, dass dieses Falschparken, das inzwischen über viele Jahre geht, beendet wird. Ich frage Sie: Warum nicht?

Wie Sie bestimmt wissen, sind Sie verpflichtet, die Fragen eines Einwohners zu beantworten, und zwar rechtsverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen– Harald Dzubilla

Heute las ich in der Presse: Jan Böhmermann hat unerlaubt ein Video eines Imkers in seiner TV-Sendung veröffentlicht. Daraufhin hat der Imker ein Foto von Böhmermann in seiner Honig-Werbung veröffentlicht. Dagegen hat Böhmermann geklagt und wurde vom Richter abgewiesen. Was in einem Gleichnis bedeutet: Wenn ein Bus auf dem P+R-Parkplatz für Pendler parkt, dann dürfen Pendler im Gegenzug ihr Fahrzeug dort parken, wo die Busse parken dürfen. Das habe ich zwar nicht getan, aber es wäre nur mehr als gerecht.

Immer wieder klauen Falschparker den Bahn-Pendlern die Parkplätze, ohne dass die städtischen Überwachungskräfte dagegen vorgehen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 9. Februar 2024

8 Gedanken zu „Wiedervorlage: Eine Überwachungskraft der Stadt bezichtigt den Bürger eines Parkvergehens, das dieser garnicht begangen hat

  1. Narrenhof

    Aber Herr Dzubilla,
    wieder verstehe ich Sie überhaupt nicht.
    Denn Sie sollten dem Herrn Bürgermeister dankbar sein, dass er den Restbestand seiner dünnen Personaldecke, Frau Buchholz, dafür abgestellt hat, zuvorkommend ausgerechnet Ihren “Fall” fort zu entwickeln, der das Potenzial einer nachhaltigen Narretei in sich trägt. Also weitaus nachhaltiger als eine 75-Jahr-Feier mit schön lächelnden Sekttrinkerinnen und Sekttrinkern.
    Ich wenigstens freue mich wie närrisch auf die Fortsetzung Ihres “Falls”.

  2. Hagenbewohner

    Sehr geehrter Herr Dzubilla, wo liegt das Problem? Es liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Parken in einem Bereich von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild entfernt. Das ist unstrittig. Es gibt einen Zeugen und ein Foto, wobei es da wohl weniger um den Fahrer als um das Fahrzeug geht. Das Fehlverhalten kostet 55 Euro. Da der Fahrer nicht ermittelt werden kann, sind sie als Halter zu Klärung des Sachverhalts verpflichtigt. Sie werden ja auch dazu aufgefordert den Fahrer zu benennen, der an dem Tag zu der Zeit das Fahrzeug gefahren hat. Ob Sie dazu verpflichtet sind weiß ich nicht. Allerdings setzen Sie sich der Möglichkeit aus, in Zukunft ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Ist das die ganze Sache wert. Aus eigener Erfahrung rate ich dazu zu bezahlen und gut ist. Es wird in der Tat immer teurer. Das geht doch bis vor das Amtsgericht. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Ich wollte auch mal schlauer sein als Schweinchen Schlau. Am Ende wurden aus 20 Euro 200 Euro und zwischenzeitlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Und warum? Weil ein Polizist einen Nummerndreher beim Kennzeichen gemacht hat und mich fälschlicherweise bezichtigte , das mein Fahrzeug mit abgelaufenen Tüv in Stuttgart gestanden hat. Dabei war ich noch nie in Stuttgart. Glauben Sie mir, die Mühlen der Exekutive mahlen langsam, aber sie malen. Bringt nichts, nur Streß und Generve. Aber wer es braucht. Vielleicht gehören Sie zu den Menschen, die sowas richtig aufleben läßt. Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
    Mit freundlichen Grüßen
    R. Schmidt
    Ps. Es heißt eben Fahrzeugführer, Sie haben ja auch einen Führerschein und keinen Fahrerschein.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Sie haben zwar meine Blog-Einträge gelesen, aber ich vermute, dass Sie den Inhalt nicht verstanden haben. Ich gehöre nicht zu den Menschen, die vor einer Behörde kuschen und brav zahlen, um ihre Ruhe zu haben.

      Die Verkehrsaufsicht in Ahrensburg arbeitet nachweisbar dubios. Und auf Fragen und Anforderungen des Bürgers geht man nicht ein, und das nicht erst seit diesem Fall. Die Überwachungskräfte haben keine Polizeigewalt, aber sie tun so als ob. (Polizisten nennen übrigens ihre Namen!) Und was die Überwachungskräfte machen, das nenne ich Willkür im Amt. Dieses Verhalten treibt viele Bürger zur Verzweiflung.

      Wenn das Thema vor Gericht kommen soll: Bitte gern, wozu habe ich meine Rechtsschutzversicherung! 😉 Und es würde mir willkommenen Lesestoff in meinem Blog bringen.

      PS: Das mit dem “Führer” haben Sie auch nicht verstanden. Das war satirisch gemeint.

      1. Hagenbewohner

        Sehr geehrter Herr Dzubilla, es liegt mir fern, Sie davon abzuhalten gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Allerdings kann ich mir vorstellen, das gerade an Ihrer Person die Ahrensburger Verwaltung sich besonders gerne reibt. Sie sind ja nicht irgendein Bürger, sondern der Bürger, der über die Mißstände in Ahrensburg berichtet. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung sich Ihres Falls annimmt, da bin ich mir nicht so sicher. Da findet ja auch eine Abwägung der Erfolgsaussichten statt. Sei es drum, trotzdem viel Erfolg. Vielleicht posten Sie ja irgendwann in einer Widervorlage den Einstellungsbescheid. Das würde mich schon interessieren, wie die Sache ausgegangen ist.
        Mit freundlichen Gruß
        R. Schmidt

  3. Sabine Heinrich

    Was die Unterschrift der Frau Buchholz betrifft – hmmm – dieses Gekrakel kann jeder gemacht haben. Wer seinen Namen dahinter verstecken muss…Na, da habe ich so meine Vorurteile – Ärzte und Apotheker natürlich ausgenommen!
    Aber im Ernst: Wer zu einer Sache, einem Schreiben steht, unterschreibt halbwegs leserlich!
    Also – bei mir hat die gute Frau jedenfalls nicht Schreiben gelernt! 😉

  4. Sabine Heinrich

    @Hagenbewohner: Ich teile Ihre Ansicht nicht. Der Staat ist – auch im Kleinen – wie hier – inzwischen derartig übergriffig geworden, dass man nicht klein beigeben sollte. Es müssten sich nur mehr Menschen zur Wehr setzen.
    Das kostet natürlich Zeit und Kraft – und bringt vielleicht letztendlich auch nicht DIREKT etwas – aber die Herr- und Damschaften werden zukünftig vielleicht etwas vorsichtiger sein, wenn sie wissen, dass ihnen Gegenwind entgegenbläst. Vielleicht…

  5. Pacholski

    Es wäre bereits ein toller Erfolg für Herrn Dzubilla, wenn die Überwachungskraft 15 als Zeuge (w/m/d)vor Gericht erscheinen und Fragen von seinem Rechtsanwalt beantworten müsste, warum sie einseitig verfährt und die Verwaltung auf Beschwerden des Bürgers nicht eingeht.

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