Vorab: Welche Voraussetzungen müssen Sie als Bewerber erfüllen, wenn Sie zum Beispiel als Bürgermeister für Ahrensburg kandidieren möchten? Ich habe recherchiert und gefunden: „Berufliche Qualifikationen sind nicht vorgeschrieben, jedoch haben Sie als Bürgermeister später im Beruf Vorteile, wenn Sie bestimmte Vorkenntnisse haben. So ist eine Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt die beste Basis für das Bürgermeisteramt. Auch eine Berufsbildung im öffentlichen Dienst oder als Jurist bieten hervorragende Grundlagen. Viele Bürgermeister haben zudem einen Hochschulabschluss.“ QUELLE

Planung S4: Der Ahrensburger Boegemeister (SPD) in guter Nachbarschaft mit Hamburgs 1. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD)
Der Ahrensburger Bürgermeister Eckart Boege hat keine Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt. Er hat auch keine Berufsbildung im öffentlichen Dienst und ist auch kein Jurist. Was bedeutet: Der Mann ist als Quereinsteiger mit Hilfestellung von Politikern (SPD, Grüne, Die Linke) in sein Amt gekommen.
Nun macht der Boegemeister seit über einem Jahr eine Ausbildung in der Verwaltung im Learning by Doing. Und weil das seinem Ansehen bei den Bürgern in der Stadt und Mitarbeitern im Rathaus nicht gerade dienlich ist, sucht er nun Hilfe in Form einer „Sachbearbeitung (m/w/d) für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ und hofft dabei vermutlich, sein Image verbessern zu können, wenn er einen Schönredner (m/w/d) an seiner Leine Seite hat.
So, und nun kommt sie, die Stellenanzeige des Bürgermeisters, auf die Szene-Leserin „Wölfin“ in einem Kommentar hingewiesen hat, nämlich dass Bewerber kommen sollen mit einem „Bachelorabschluss oder vergleichbar (z.B. Fachwirt*in) der Fachrichtung Public Administration/Public Management oder mit einem medienwissenschaftlichen Schwerpunkt wie z.B. Marketingkommunikation und digitale Medien, Public Relations, Kommunikationsmanagement, Journalismus oder eines vergleichbaren Studiengangs“.
Doch wenn Bewerbungswillige (m/d/w) nix von alledem haben, dann genügt es auch, wenn sie ganz einfach nur Beamte (m/w/d) sind! 😉 🙂 😉
Außerdem verspricht die Stadt etwas, was sie meines Erachtens garnicht ausloben darf, weil es eine Selbstverständlichkeit ist, die gesetzlich vorgeschrieben wird, nämlich: „Chancengleichheit – unabhängig vom Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Behinderung“. Frage: Wieso erwähnt die Stadt Ahrensburg das ausdrücklich…? Weiterlesen →