Einwohnerfragestunde: Wo der Bürger sich als Störenfried der Versammlung fühlt

Wenn die Politik in Ahrensburg tagt, dann steht auf der Tagesordnung auch die “Einwohnerfragestunde”. Schon das ist nicht korrekt, denn es ist gar keine Stunde, die den Einwohnern hier zur Verfügung steht, sondern es sind nur 30 Minuten. Und wenn der Einwohner im Marstall vor dem Mikrophon im Rücken der Stadtverordneten steht, dann überkommt ihn dabei das Gefühl, er wirke hier als Störenfried der Veranstaltung. Mir jedenfalls kommt es immer so vor.

Der Bürger im Rücken der Stadtverordneten

Der Grund für diesen Blogeintrag: Wenn ein Einwohner in der Einwohnerfragestunde bei einer Stadtverordneten-Versammlung beim Vortrag seines Themas ausführlicher informiert und der Bürgervorsteher keine Lust hat, länger zuzuhören, dann unterbricht er den Bürger mit der Aufforderung, dieser möge endlich seine Frage stellen. Und genau damit verstößt der Bürgervorsteher gegen die Geschäftsordnung der Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Ahrensburg.

Ich zitiere: “In der Einwohnerfragestunde können Fragen zu Beratungsgegenständen oder zu anderen Selbstverwaltungsangelegenheiten gestellt und Vorschläge und Anregungen gegeben werden.” Will meinen: Es “können” Fragen gestellt werden, müssen aber nicht, denn es können genauso gut auch nur Vorschläge und Anregungen gegeben werden.

Im Klartext: Das Unterbrechen eines Bürgers durch den Bürgervorsteher bei einer Stadtverordneten-Versammlung ist unzulässig durch die Aufforderung des Bürgervorstehers, der Einwohner soll endlich seine Frage stellen.

Was mir außerdem auffällt: In der Einwohnerfragestunde melden sich heute weniger Einwohner zu Wort als früher. Viele Bürger, die damals Stammgäste der Stadtverordneten-Versammlung gewesen sind, bleiben inzwischen weg. Vielleicht weil sie resigniert haben…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 2. Februar 2023

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