Im Rathaus vom Schilda des Nordens gibt es einen Mann, der die Annahme von E-Mails verweigert. Name: Max Mustermann

Am Montag, dem 23. Mai 2022, ist Stadtverordneten-Versammlung im Marstall. Die Stadt Ahrensburg weist die Einwohner auf der Homepage darauf hin: “Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.” Außerdem: “Fragen, Vorschläge und Anmerkungen von Einwohners sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse gremien@ahrensburg.de einzureichen.”

Daraufhin hat der Einwohner Harald Dzubilla seine Fragen aufgeschrieben. Und dann hat er zwecks Einreichung auf “gremien@ahrensburg.de” geklickt und gedacht, dass nun alles erledigt sei bis zum kommenden Montag im Marstall. Dem war aber nicht so.

Meine Mail kam zurück via Mail Delivery System <MAILER-DAEMON@dd43938.kasserver.com>. Und dann erkannte ich, an wen der Einwohner schreibt, wenn er auf “gremien@ahrensburg.de” klickt, nämlich an: “Max.mustermann@ahrensburg.de” – siehe die Abbildung rechts!

Nein, liebe Leute, das ist kein Gag – jedenfalls nicht von meiner Seite. Und weil ich es selber nicht für möglich gehalten habe, da habe ich es noch einmal probiert mit demselben Resultat. Und das auch noch unter den Augen einer Zeugin.

Vermutlich wird die Verwaltung das nun korrigieren. Oder auch nicht, denn die Trägheit im Rathaus ist ja bekannt. Und die 5-Tage-Frist für Fragen zur Einwohnerfragestunde läuft ja schon heute ab.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Mai 2022

8 Gedanken zu „Im Rathaus vom Schilda des Nordens gibt es einen Mann, der die Annahme von E-Mails verweigert. Name: Max Mustermann

  1. Lena G.

    Das, was die Stadt Ahrensburg leistet bzw. nicht leistet, wäre doch inzwischen wohl mehr als eine Anzeige bei der Kommunalaufsicht (angegliedert im Innenministerium für alle 11 schleswig-holsteinischen Kreise sowie für die Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern) wert.

    Wie die Stadt zudem dazu kommt, immer noch die Mund-Nase-Bedeckung anzuordnen, ist mir schleierhaft.
    In Schleswig-Holstein gilt seit dem 03. April 2022 folgendes:
    Hier gilt weiterhin Maskenpflicht:
     für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
     für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen
     in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen
     bei Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen (soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist)
     im Öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich Taxen und Schulbussen (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt)
    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2022/I/220329_neue_Corona-VO.html

    Ich fordere den Bürgermeister dazu auf, die Pflicht zum Tragen einer MNB in den Sitzungsgebäuden sowie in den städtischen Einrichtungen wie Volkshochschule, Stadtbücherei aufzuheben bzw. nicht weiter anzuordnen!
    Ein “Hausrecht”, welches in diesem Zusammenhang vielfach bemüht wird, um außer Kraft getretene Verordnungen durchsetzen zu wollen, gibt es allenfalls für rein private Betriebe.
    Auch für Ahrensburg gilt die schleswig-holsteinische Landesverordnung.

    Wer sich freiwillig die Luft zum Atem nehmen möchte, und seine verbrauchte Luft wieder einatmen möchte, wird ja nicht daran gehindert, sich weiterhin damit M+N zu bedecken.

    .

    1. Einreder

      Ach, wenn das mal so einfach wäre, wie sich das so eine Bürgerin mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung so vorstellt. Es gibt eine Covid-Arbeitsschutzverordnung. Die darin geforderten Maßnahmen hat der Leiter der öffentlichen Verwaltung dummerweise zu beachten. Und die funktioniert nicht, wenn die Beschränkungen beim Publikumsverkehr wegfallen. Und, wenn sie ihre juristischen Kenntnisse nicht in Google auf einschlägigen Seiten gesammelt hätten (ich vermute mal “Junge Wissenschaft”?), wüssten Sie auch, dass es natürlich ein Hausrecht in öffentlichen Gebäuden gibt. Da hat der Inhaber des Hausrechts zwar abzuwägen, aber zur Abwägung gehört auch der Arbeitsschutz. Der Rest ist seit Jahren stets die gleiche Argumentation. Es gibt Berufe, die schon vor der Pandemie FFP2-Masken tragen mussten und getragen haben. Falls Sie Ihre verbrauchte Luft deutlich riechen, ist der Besuch eines Zahnarztes angeraten.

  2. j

    Sie haben Recht. Ich habe auch eine Email an die Stadt geschrieben. Zwei Stunden später. Offensichtlich ist Herr Mustermann entlassen worden, denn ich habe nichts von ihm gehört.

  3. Lena G.

    Sehr geehrter Einreder,
    auf Ihre Vermutungen und unsachlichen Äußerungen möchte ich gar nicht erst eingehen.

    Die SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in der Verlängerung und Neufassung vom 17.03.2022 besagt:
    § 2 Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz Punkt 3, dass der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken bereitstellen muss, eine Tragepflicht leitet sich daraus nicht ab.
    https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html

    Im übrigen gibt es eine Normenhierachie, in der das Hausrecht an unterster Stelle steht.
    Zuerst gelten Grundgesetz, es folgen Bundes- und Landesgesetze, dann folgen Verordnungen und zuletzt das Hausrecht.

    Zum Sinn bzw. Unsinn der Masken gibt es zahlreiche Studien, die belegen, dass die Masken großen gesundheitlichen Schaden, vor allem bei Kindern, anrichten. Ich verweise auf eine, die in der renommierten Zeitschrift MEDICINE erschien: Der Foegen Effekt: Masken tragen zur Fallsterblichkeit bei
    https://journals.lww.com/md-journal/Fulltext/2022/02180/The_Foegen_effect__A_mechanism_by_which_facemasks.60.aspx

    Das Verordnen zum Tragen einer Maske ist eine politische Entscheidung, und keine medizinische.

    Ein schönes Wochenende allerseits!

    1. Ma Ra

      Hallo Frau G.,
      leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die angeführte Studie das Papier nicht wert ist auf dem sie gedruckt wurde. Wie sowas durch den peer review gerutscht ist, ist mit schleierhaft. Mal als Tipps für kritische Literaturauswahl: Wenn offensichtlich das Institut bei dem der Autor arbeitet nicht in der Adresse auftauchen will, vorsicht. Wenn der Autor einen angeblich gefundenen Effekt in der Überschrift nach sich selbst benennt, vorsicht. Wenn es nur einen Autoren gibt, vorsicht.
      Inhaltlich wird da ein Parameter (Maske) mit einem anderen (Todeszahlen) verglichen, obwohl es sich offensichtlich um ein komplexeres Problem handelt (Bevölkerungsdichte…)
      Nehmen Sie sich mal Excel oder ein Stück Papier und tragen Sie mal die Covid-Toten/100000 Einwohner gegen das Wahlergebnis der AfD bei der letzten Bundestagswahl für die Bundesländer auf. Dann legen Sie eine Gerade durch die Messwerte und Sie werden sehen, jedes Prozent für die AfD kostet 4 Tote/100000 Einwohner. Und das statistisch hochrelevant (R^2 >0.7). In Sachsen deshalb doppelt soviel Covid Tote wie in Niedersachsen oder SH.
      Statt gegen Masken zu wettern, also lieber zusehen, dass die AfD klein bleibt.

    2. Einreder

      Liebe Lena G,

      ihr ganzes Posting ist an dermaßen vielen Stellen schlichtweg falsch, dass sich meine Vermutung hinsichtlich des Bezugs Ihres Wissens nur verstärkt. Legen Sie Telegram weg, lesen Sie weniger Männersache und Junge Wissenschaft, vergessen Sie YouTube und wechseln Sie auf seriöse Publikationen und Quellen. Deren Lektüre dauert zwar länger. Diese arbeiten aber nicht mit Meinungen. Und bitte: Verschonen Sie mich als Juristen mit ihrem unverdauten Halbwissen, das nicht mal Niveau eines Erstsemesters hast.

      Lesen bildet und hilft Ihnen bestimmt auch.

  4. Ein Ahrensburger

    @ Lena G.
    Guten Tag Frau G.,
    was haben Sie gegen das Tragen eines MN-Schutzes bei einem max. 15 minütigen Rathausbesuch?
    Bei Ihrer Focussierung auf die “rechtliches Grundlagen” ist Ihr Abstand zu den Verquerdenkern äußerst gering …

    Etwas anderes ist hier dochdas Problem, nämlich das man keinen Termin offline als auch online bei der Stadt bekommen kann! Das auf Fragen nicht oder nur wage geantwortet wird, wenn diese Fragen überhaupt ankommen.
    Hier muss sich die Stadt, der Bürgermeister bewegen…

    … damit man auch mal ohne Voranmeldung ins Ordnungsamt gehen kann, wie zu Zeiten vor Corona, aber dann auch sehr, sehr gern mit MN-Schutz!

    Ein Ahrensburger

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