Ein mysteriöses Schreiben der Stadtwerke Ahrensburg an Nichtkunden der Stadtwerke Ahrensburg

Vor vielen Jahren war ich mal Kunde bei den Stadtwerken Ahrensburg. Dann habe ich meine Verträge dort gekündigt. Weil ich festgestellt und auf Szene Ahrensburg dargestellt hatte, dass der damalige Geschäftsführer Horst Kienel trotz meiner vielen Warnungen mehrfach städtisches Geld veruntreut hatte. Und seither beziehe ich mein grünes Gas für Wohnhaus und Bürohaus von einem anderen Anbieter, wo ich auch noch Geld gespart habe.

Heute bekam ich zwei Schreiben der Stadtwerke Ahrensburg. Überschrift: „Ihre Gasversorgung durch die Stadtwerke Ahrensburg GmbH“. Und um den Text nicht zitieren zu müssen, stelle ich das Schreiben an den Rand. Bemerkenswert ist, dass die Stadtwerke schreiben: „Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen alles Gute in Ihrem neuen Zuhause.“ Wozu ich feststelle: Ich vertraue weder den Stadtwerken noch habe ich ein neues Zuhause.

Und dann komme ich zur 2. Seite des Schreibens. Lesen Sie bitte selber, was dort geschrieben steht – Abbildung rechts!) und denken Sie dabei: Ich bin schon seit vielen Jahren kein Kunde der Stadtwerke Ahrensburg, die offensichtlich meine Daten (u.a. Konten!) gespeichert haben!

Bemerkenswert ist auch: Der Brief endet „Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtwerke Ahrensburg“. Ein Name und eine Unterschrift fehlen. Und in der Anlage finden ich einen „Auftrag zur Belieferung mit Erdgas“, den ich ausfüllen und per Freiumschlag an den Absender zurückschicken soll.Mehr noch: Auf einem gesonderten Blatt bekomme ich außerdem „Wichtige Hinweise zu Ihrer Lieferbestätigung“. Und ich erfahre: „In unserem Begrüßungsschreiben ist ein Anfangszählerstand von ‚0’ angegeben, da wir vom Netzbetreiber keinen Übergabezählerstand erhalten haben. Wir möchten Sie deshalb bitte, uns den Zählerstand zum Wechseltermin mitzuteilen damit wir unsere Unterlagen vervollständigen können.“

Und es wird noch undurchsichtiger! Ich erfahre: „Durch den Wechsel zu den Stadtwerken Ahrensburg als ihren neuen Energielieferanten ändert sich nicht Ihr bisheriger Netzbetreiber. Dieser ist auch weiterhin für das Energienetz und den Strom- bzw. Gaszähler zuständig. Ihr Netzbetreiber wird auch zukünftig, mindestens jedoch ein Mal jährlich, den Zählerstand bei Ihnen erfassen (Ablesekarte oder Ableser). Diese Ablesung ist erforderlich, damit der Netzbetreiber mit uns als Ihrem Lieferanten die Netznutzung ablesen kann. Der Netzbetreiber ist auch weiterhin für Zählerwechsel zuständig. Außerdem ist der Netzbetreiber bei Störungsfällen am Energienetz zu informieren.“

Resümee: Ich verstehe nur Bahnhof, Koffer klauen und weiß nicht, welchen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 9. Dezember 2021

13 Gedanken zu „Ein mysteriöses Schreiben der Stadtwerke Ahrensburg an Nichtkunden der Stadtwerke Ahrensburg

  1. Fritz Lucke

    Da scheinen ja einige Mitarbeiter der Stadtwerke nicht nur die Übersicher verloren zu haben, sie haben auch m.E. den Datenschutz verletzt.

  2. Matthias Welter

    Sehr geehrter Herr Dzubilla,

    sollten Sie zufällig Kunde von gas.de (gewesen) sein? Dann wären Sie nämlich zu dem im Schreiben genannten Datum in die Gasgrundversorgung ihres örtlichen Versorgers gekommen , da gas.de seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Das Datum würde jedenfalls passen.

    Allerdings wäre das Schreiben der Stadtwerke Ahrensburg etwas “unglücklich” formuliert. So viele Fälie dieser Art wird es aber wohl noch nicht gegeben haben, so dass der Prozess noch der Überarbeitung bedarf.

  3. Jurist

    Moin Herr Dzubilla

    wenn die das Datenschutzgesetz missachten kann es richtig teuer werden.
    Sie können auch Schadensersatz verlangen.

    Siehe dazu diese Urteile:

    168/2021 LAG Niedersachsen: Immaterieller Schadensersatz nach Art 82 EUV 2016/679 (Urteil vom 22.10.2021, 16 Sa 761/20)
    Der Herausgabeanspruch nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO bezieht sich allein auf die Daten, auf die das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gerichtet ist. Der Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens nach Art. 82 DS-GVO erfordert nicht das Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle.
    Zum Volltext
    169/2021
    VG Hannover: Datenschutzrechtliche Untersagungsverfügung zur Datenverarbeitung des Geburtsdatums und der Anrede (Urteil vom 09.11.2021, 10 A 502/19)
    Eine Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum und die Anrede nicht bei jedem Produkt verarbeiten.

  4. Ostseefreund

    Lieber Herr Dzubilla!
    Eine kleine Anmerkung vorab: Sie zitieren nicht korrekt: “… und wünschen Ihnen alles Gute in Ihre neuen Zuhause.” Im Scan ist richtig geschrieben: “… und wünschen Ihnen alles Gute in Ihrem neuen Zuhause.”

    Aber zum eigentlichen Thema: Das Leben ist hart. Die Konkurrenz ist groß. Da wird schon mal ein Netz ausgeworfen – vielleicht bleibt ja ein Fisch drin hängen. Höchstwahrscheinlich hat man bei den Stadtwerken ja auch Ihr Geburtsdatum. Da denkt man sich: Vielleicht ist der Dzubilla ja inzwischen senil und unterschreibt. Und schon hätte man wieder einen Kunden.

    Die Masche in der heutigen Welt scheint zu sein: Möglichst alles kompliziert machen. Wenn der Kunde es nicht versteht – wer gibt es schon gerne zu? – vielleicht unterschreibt er ja. Und wenn der Kunde anruft und fragt, wird man vollgelabert und vielleicht überredet. In möglichen späteren Streitfällen heißt es dann: “Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.”

    Noch eine Beobachtung: Als Bankverbindung ist auch angegeben die Deutsche Kreditbank Schwerin. Schwerin? Hat das etwa damit zu tun, dass unser Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke aus Schwerin kommt?

  5. Wolfgang Schrimpff

    Hallo Herr Dzubilla,
    tatsächlich mutet die Post der Stadtwerke Ahrensburg verwunderlich an. Sind Sie jedoch ganz sicher, noch einen gültigen Liefervertrag mit Ihrem bisherigen Gaslieferanten zu haben?
    Etliche Gasverkäufer haben in den vergangenen Wochen angesichts der explodierenden Gaspreise die Reißleine gezogen und ihre laufenden Lieferverträge gekündigt bzw. sich vereinzelt sogar völlig aus dem Gasgeschäft zurückgezogen. Darunter waren insbesondere solche Gashändler, die zuvor mit besonders niedrigen Preisen aufgetreten sind und deren Kalkulation nun nicht mehr durchzuhalten war.
    Fragen Sie also besser einmal bei Ihrem bisherigen Gasverkäufer nach, ob möglicherweise eine an Sie gerichtete Vertragskündigung in der Briefpost verloren gegangen sein könnte. Falls das nicht zutrifft, können Sie das Stadtwerkeschreiben unbeachtet der Rundablage zuführen.
    Umsomehr wünsche ich Ihnen noch eine besinnliche und warme Adventszeit und verbleibe
    Mit altnachbarlichen Grüßen
    Wolfgang Schrimpff

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Lieber Herr Dr. Schrimpff –

      danke schön für Ihren Hinweis! Nein, ich habe von meinem Anbieter (zwei Verträge) keine Post bekommen. Und ich habe gerade online nachgesehen und gefunden, dass meine Konten dort noch aktuell geführt werden.

      Auch Ihnen und Ihrer Familie eine schöne und gesunde Adventszeit!
      Ihr Harald Dzubilla

      PS: Wenn ich die TV-Sendung “Grill den Hennsler!” und dort den Koch Christian Rach sehe, muss ich automatisch an Sie denken. Haben Sie so etwas schon mal gehört…?

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