Weihnachtssterne stehen über der Ahrensburger City und die Parklets laden zum Verweilen ein

Weihnachtlicher Glanz fällt auf die Ahrensburger Innenstadt. Hier leuchten die Sterne, die von Kaufleuten und Bürgern gestiftet wurden. Und über dem Rondeel strahlt die traditionelle Krone; und der obligatorische Weihnachtsbaum ist in diesem Jahr geschmückt wie zuvor lange nicht mehr. Und trotzdem fällt ein Schatten auf Innenstadt.

Grund: Der Adventsmarkt vom Bürgerverein fällt in diesem Jahr zum zweiten Mal aus. Wegen Corona. Natürlich hätte die Stadt Ahrensburg trotzdem ein wenig “Weihnachtsmarkt” aufs Rondeel bringen können im Rahmen von erlaubten Maßnahmen, aber die Stadt hat so etwas ja nicht einmal in Zeiten geschafft, da Corona allein als Biermarke bekannt war.

Das Rondeel ist am Abend tot. Und für den Fall, dass die Bürger in der Innenstadt einen Schwächeanfall bekommen sollten, hat die Verwaltung bekanntlich die “Ahrensburger Parklets” auf die Fahrbahnen von Hagener und Manhagener Allee gestellt. Gebilde, die nicht nur mordshässlich aussehen, sondern die auch noch verdreckt sind.

Eine freundliche Leserin hatte mich vor ein paar Tagen gebeten, die Titulierung “Deppen” zu vermeiden. Und deshalb nenne ich alle, die für die Parklets auf der Straße zuständig sind: ばか (gesprochen: Baka).

Wäre ich Rechtsanwalt, ich würde die Stadt Ahrensburg verklagen wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder. (Zur Erinnerung: 60.000 € plus jährliche Wartungskosten von 2.500 Euro.)

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 26. November 2021

2 Gedanken zu „Weihnachtssterne stehen über der Ahrensburger City und die Parklets laden zum Verweilen ein

  1. Die Krähe vom Rathausplatz

    Da die Wettervorhersage für das Wochenende Schnee angekündigt hat, sollen die Parklets noch nicht auf den Bauhof, sondern für die Après-Ski-Veranstaltung stehen bleiben.

  2. T.Lehmann

    Es fehlen die Absperrbänder, die ein Verweilen (rumlungern und sich gegenseitig anstecken) auf den Parklets unterbinden. IMHO tritt hier die Stadt als Veranstalter einer nach dem Infektionsschutzgesetz nicht erlaubten Versammlung auf.

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