Was passiert aufgrund einer fehlerhaften Ausschreibung der Stadt Ahrensburg?

Am 9. Januar 2020 habe ich auf Szene Ahrensburg einen Eintrag gemacht über die Ausschreibung der Stadt Ahrensburg für einen Minikreisverkehr im Wulfsdorfer Weg. Diese Ausschreibung ist bis heute auf der Homepage der Stadt Ahrensburg nachzulesen. Unverändert. Und das ist wundersam.

Wundersam deshalb, weil Bauamtsleiter Peter Kania seit der Veröffentlichung auf Szene Ahrensburg weiß, dass seine Ausschreibung fehlerhaft ist, weil er etwas nicht korrekt dargestellt hat. Und nach meiner unmaßgeblichen Meinung muss die Ausschreibung deshalb unverzüglich ergänzt, bzw. erneuert werden.

Symbolbild

Bauamtsleiter Peter Kania indes sieht es offenbar nicht so dramatisch. Wäre ja auch viel zu viel Arbeit, eine Ergänzung zur Ausschreibung zu veröffentlichen und die Frist entsprechend zu verlängern.

Die Frage ist nur: Was passiert, wenn die Angebote vorliegen und alle nicht der tatsächlichen Aufgabenstellung entsprechen…? Muss die ganze Ausschreibung dann wieder von vorn beginnen? Wer kann dazu sachdienliche Auskünfte geben?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 21. Januar 2021

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