Bauamtsdirektor Peter Kania verweist mich an Würstchenverkäufer Fümel

Gestern habe ich per E-Mail zur Stadtverordneten-Versammlung die Anfrage gestellt, warum ich auf meine Anfrage an die Verwaltung vom 8. August 2020 noch keine Antwort bekommen habe. Und – oh Wunder! – heute, also am 22. September 2020, bekomme ich einen Brief aus dem Rathaus mit Datum „17.09.2020“!

Wenn Sie sich bitte erinnern wollen: Ich habe, nachdem ich den Verkaufsstand der Firma Glantz auf dem Rondeel gesehen hatte, bei der Stadt angefragt, was die Bedingungen sind, wenn ich einen Popcorn-Stand aufs Rondeel stellen will und zwar an die leere Stelle, wo früher mal der Blaumann gestanden hat. Und dazu hat mir heute Bauamtsdirektor Peter Kania geschrieben. Ich stelle das Schreiben im Original auf diese Seite, weil es dokumentarischen Wert hat – siehe die Abbildung!

Dazu mein Kommentar: Im ersten Satz erklärt Kania, dass er mir meinen Popcorn-Verkaufsstand auf dem Rondeel nicht genehmigen kann. Im letzten Satz berichtigt er das, indem er mir schreibt, dass ich nur einen „Antrag auf Sondernutzung“ stellen muss. Und dann kann er mir meinen Stand offensichtlich doch genehmigen, eben als „Sondernutzungsfläche“  und nicht dort, wo der Blaumann seine Spuren hinterlassen hat.

Lustig: Der Leiter des Bauamtes verweist mich auf den Wochenmarkt. Dieser Wochenmarkt wird bekanntlich von der Stadt verwaltet. Nun erfahre ich: „Herr Fümel vergibt die Standflächen auf dem Ahrensburger Wochenmarkt“!

Besagter Herr Fümel ist kein Mitarbeiter der der Stadt Ahrensburg, sondern er ist Würstchenverkäufer auf dem Wochenmarkt und kommt von außerhalb. Und dieser Mann entscheidet allen Ernstes, wer einen Stand auf den Wochenmarkt der Stadt Ahrensburg stellen darf…?!? Und dann wundert sich der Bürger, warum unser Wochenmarkt so vor sich hindümpelt und mehr und mehr an Attraktivität verloren hat.

Ahrensburger Wochenmarkt: Management by Wurstmaxe. Was bedeutet: Herr Fümel darf überall seinen Senf dazugeben.

Ach ja, der Verkaufsstand vom Erdbeerhof Glantz. Der befand sich also auf einer „Sondernutzungsfläche“. Und diese Fläche gehörte gar nicht dem Erdbeerhof Glantz sondern der Bäckerei Junge. Was bedeutet: Ich muss meine Anfrage gar nicht an die Stadt Ahrensburg stellen, sondern an die Bäckerei Junge und eben dort mein Popcorn anbieten. Dann müsste ich dem Bauamtsleiter vermutlich auch nicht einen konkretisierten, maßstabsgerechten Plan vorlegen und auch keine Gewerbeanmeldung beifügen. Und sechs Wochen auf eine Antwort warten müsste ich dann vermutlich auch nicht.

Und nun hätte ich gern gewusst, ob jeder Laden, der am Rondeel liegt, eine Sondernutzungsfläche von der Stadt mieten und diese nach eigenem Gutdünken und mit eigener Preisliste untervermieten darf, um damit zusätzlichen Gewinn zu machen. Vielleicht eine Frage in der Einwohnerfragestunde in einer kommenden Stadtverordneten-Versammlung.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 22. September 2020

4 Gedanken zu „Bauamtsdirektor Peter Kania verweist mich an Würstchenverkäufer Fümel

  1. H. Reico

    Der Wochenmarkt Ahrensburg, den die Stadtverwaltung ums Verrecken nicht in professionelle Hände geben will sondern selber rumwursteln möchte, wird deshalb in die Verantwortung eines Wurstverkäufers aus Trappenkamp gegeben. Und der Bürger wundert sich über den trostlosen Zustand auf dem Wochenmarkt, was sogar dem Bürgermeister aufgefallen ist. Zum Mäusemelken, wirklich. https://www.ahrensburger-wochenmarkt.de/pages/die-haendler/imbiss/imbiss-fuemel.php

  2. Martens

    Verstehe ich das richtig? Die Stadtverwaltung wollte den Wochenmarkt nicht in private Regie übergeben und tut es jetzt mit einer Firma in Trappenkamp? Muss sowas nicht von der Politik genehmigt werden? Und falls ja: Haben die Stadtverordneten dem zugestimmt?

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