Gratis parken ohne Kabelanschluss mit Parkscheibe in der Innenstadt – geht doch!

Es ist schon recht komisch, was da in der Innenstadt passiert . Und zwar geht es um zwei Parkplätze vor der E-Ladesäule der Stadtwerke Ahrensburg. Es vergeht kaum ein Tag, an dem hier nicht Autos parken, die keinen Kabelanschluss haben, sprich: Es sind gar keine E-Autos. Und die parken dort kostenlos mit Parkscheibe (liegt im Wagen) bis zu 3 Stunden. So steht es auf den Schildern, aus denen nicht eindeutig hervorgeht, dass das Parken mit Parkscheibe für drei Stunden ausschließlich für E-Autos gilt, die an der dortigen Ladestation angeschlossen sind.

Eine Frage, die ich bereits in Vergangenheit gestellt habe: Wem gehören zum Beispiel die beiden Abstellplätze an der Ausfahrt aus der Rampengasse? Sollten sie der Stadt gehören, dann müssten die Stadtwerke Ahrensburg, die ja eine eigenständige GmbH sind, dafür die Parkgebühr in die Stadtkasse zahlen. Doch was ist, wenn die Plätze fehlbelegt sind, wie es auf dem nebenstehenden Foto erkennbar ist? Dürfen die städtischen Überwachungskräfte das mit einem Knöllchen ahnden? Und wohin geht dann das Geld, das durch das Strafmandat eingeht – an die Stadt? Oder an die Stadtwerke?

Ich wiederhole: Parkplätze in der Innenstadt sind beschränkt und werden von der Stadt immer mehr abgebaut. Warum bekommen Kunden der Stadtwerke ein Privileg, das die Kunden anderer Firmen in der Innenstadt nicht bekommen? Und was gibt es für einen Grund, die E-Ladestellen ausgerechnet in eine Einkaufsstraße  zu stellen und nicht an einen Ort, wo sie den Kunden in der Innenstadt nicht den Parkplatz stehlen?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 29. Juli 2020

4 Gedanken zu „Gratis parken ohne Kabelanschluss mit Parkscheibe in der Innenstadt – geht doch!

  1. Wolfgang Schrimpff

    Hallo Herr Dzubilla,
    bevor Sie oder andere geneigte Leser von Szene Ahrensburg auf die Idee verfallen, diese Parkplätze mit anderen als elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu nutzen, erlaube ich mir, Ihrer Auffassung entgegenzutreten, die Verkehrszeichen würden nicht eindeutig auf das exklusive Nutzungsrecht für E-Autos hinweisen.
    Tatsächlich handelt es sich bei dem erkennbaren Piktogramm gemäß Straßenverkehrsordnung um das amtliche Zusatzzeichen 1010-66 (elektrisch betriebene Fahrzeuge – und zwar unabhängig davon, ob diese an eine Ladestation angeschlossen sind).
    Ob die von Ihnen fotografierten Fahrzeuge dort mit Parkscheibe rechtmäßig stehen dürfen, lässt sich auch für den aufmerksamen Leser nicht erkennen, da die Kennzeichen teilweise diskret verwischt wurden. Wenn die Kennzeichen ein „E“ am Ende führen, dürfen sie dort wohl parken.
    Andernfalls ahne ich, dass die Überwachungskräfte ggf. Tickets zu Gunsten der stätischen Kämmerei hinterlassen werden. Also seien Sie auf der Hut!
    Mit altnachbarlichen Grüßen
    Wolfgang Schrimpff

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Lieber Herr Dr. Schrimpff –

      ich selber bin ja kein Verkehrsexperte und habe meinen Führerschein im zweiten Anlauf nur bekommen, weil mein freundlicher Fahrlehrer ein bisschen gemogelt hatte, was der Prüfer nicht bemerkt hat. Aber das ist ja inzwischen schon lange verjährt. 😉

      Ich habe im Internet nachgeschaut und drei Schilder gefunden bezüglich Parken von E-Autos. Auf dem ersten wird gesagt: “Parken nur für Elektrofahrzeuge zum aufladen!” (gemeinst ist: zum Aufladen) Auf dem zweiten Schild lese ich: Parkplatz für Elektrofahrzeuge – ohne den Hinweis, dass Benzinfahrzeuge hier nicht parken dürfen. Und auf dem dritten Schild steht ausdrücklich, dass dort nur Elektrofahrzeuge parken dürfen.

      Die beiden abgelichteten Corsa-ren haben einen Elektroantrieb. Allerdings nur für Scheibenwischer und Fensterheber. Wenn ich mir die vier Schilder am Parkplatz in der Großen Straße anschaue, dann sagt mir das erste: Parkplatz. Das zweite sagt mir: Hier kann ich ein E-Auto aufladen. Das 3. sagt mir, dass ich hier mit Parkscheibe 3 Std. kostenlos parken kann. Und das vierte nennt mir Zeiten, mit denen ich nichts anfangen kann.

      Fazit: Mit meinen Augen kann ich nicht erkennen, dass ich auf den beiden Abstellplätzen mein Nicht-E-Auto nicht parken darf. 😉

      Liebe Grüße aus der ehemaligen Nachbarschaft
      Harald Dzubilla

  2. Torsten Schmidt

    Die beiden Rüsselsheimer nutzen eigentlich nur eine Gesetzeslücke aus. Die Schilder sagen ja nur aus, dass auch Akkus geladen werden können, von müssen ist nicht die Rede. Und unsere Politessen wissen, dass diese Parkplätze noch nie ein E-Auto gesehen haben. Gelebter Pragmatismus …..

  3. Detlef Köhn

    Schilder lesen sich von oben nach unten, damit in
    diesen Fall komplett eindeutig: Es handelt sich um
    einen Parkplatz für Fahrzeuge mit E Kennzeichen
    … eine Parkscheibe ist auszulegen … in dem darunter
    angegebenen Zeitraum. Heißt weiter: außerhalb des
    Zeitraums muss keine Scheibe ausgelegt werden …
    bleibt dennoch ein Parkplatz für E Fahrzeuge.
    Da dort nun auch noch eine Ladesäule steht, wäre
    es schlau, die beiden unteren Schilder gegen ein
    Schild „Während des Ladevorgangs“ zu tauschen.
    Ladesäulen zuzuparken, egal ob von E Fahrzeugen
    oder Verbrennern halte ich für komplett sinnentleert.
    Zumal ja auch im gesamten Stadtgebiet E Fahrzeuge
    kostenlos parken dürfen.

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