Shopping auf Rädern: Mit Hoverboards durchs CCA

Mit Hoverboards, also Fahrzeuge ohne Lenkstange, darf man genauso wie mit Elektro-Skateboards nur im „abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr“ fahren. Also beispielsweise im Innenraum vom CCA, wo mir heute zwei Jungs auf ihren Hoverboards entgegengefahren kamen, die dann zu Müller reingerollt sind, vermutlich um dort einzukaufen.

Sie werden fragen, wo denn der CCA-Sicherheitsdienst zu dieser Zeit gewesen ist. Nun, der besteht zur Zeit offenbar nur noch aus einem einzigen Mann in gelber Weste. Und weil es gerade17 Uhr war, hatte dieser Wachhabende sich einen Döner geholt und war damit im Aufenthaltsraum der Wisag verschwunden. Klar, auch ein Security-Mann muss schließlich mal Pause machen und sich stärken für seinen anstrengenden Job. Schon allein deshalb ist es ratsam, den Sicherheitsdienst für ein Einkaufszentrum mit doppelter Besetzung durchzuführen.

Ob die Kunden vom CCA und die Geschäfte es auch so witzig finden, wenn die Kundschaft nicht nur hereinspaziert sondern auch durch Mall und Läden rollt? Ich glaube nicht. Zumal die Jungs auf den Rollen ein ziemliches Tempo drauf hatten.

Früher gar es im City Center Ahrensburg mal einen Manager. Und einen professionellen Sicherheitsdienst. Und alle haben darauf geachtet, dass die Kunden dort unbehelligt durch das Center rollen konnten – allerdings mit dem Einkaufswagen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. Juni 2020

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