“Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr” für Hausbesitzer, die auch bei Sonnenschein im Regen stehen

Wir hatten in den letzten Tagen sehr viel Sonnenschein, wo viele Menschen dennoch ein Schattendasein geführt haben wg. Corona. Und stellen Sie sich einmal vor, meine lieben Mitbürger, wir müssten eine Sonnenscheinsteuer bezahlen! Da wäre dann viel Geld in die Stadtkasse geflossen. Und die Verwaltung könnte zu den Pflanzencontainern in der Rampengasse (Kosten: 40.000 Euro) auch noch die angedachten Sonnenschirme aufstellen (Kostenvoranschlag: 22.400 Euro), die aus Einnahmen der Sonnenscheinsteuer bezahlt werden könnten statt vom Nutznießer, dem CCA.

Bewegen im Regen ist Segen (Zeichnung: Hans Kossatz)

Aber es gibt bei uns keine Sonnensteuer für den Sonnenschein, der vom Himmel herunterfällt und Wärme bringt. Doch es gibt eine quasi Regensteuer. Denn für den Regen, der als „Niederschlagswasser“ vom Himmel fällt, auf den Dächern der Häuser landet und in das öffentliche Abwassersystem geleitet wird, für dieses Regenwasser muss der Grundstückseigentümer eine sogenannte „Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr“ zahlen. (Klar, dass auch Mieter via Nebenkosten an dieser städtischen Gebühr beteiligt werden.)

Soeben hat der Bürgermeister als Vertreter der Stadtbetriebe Ahrensburg den „Bescheid über die Festsetzung der Gebühr zur Niederschlagswasserbeseitigung 2020“ an alle Hauseigentümer verschickt und damit die alte Volksweisheit bestätigt: Regen bringt Segen – und zwar in die städtische Kasse von Ahrensburg! Zur Freude von Verwaltung und Familie Levenhagen und ihrem Onkel Peter, die dann wieder aus dem Vollen schöpfen und zum Bespiel ein Duschhaus für 1,25 Millionen Euro am Stormarnplatz bauen können. Oder das neue Luxus-Klo in der Großen Straße.

Wenn ich die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr mal aus der Sicht des gemeinen Bürgers interpretieren darf: Wenn die Stadt für die Abflüsse aus Wohnungen, die aus Bad, Küche und Toilette stammen und in die Kanalisation geführt werden, entsprechende Gebühren verlangt, so ist das nachvollziehbar. Genauso wie die Müllabfuhrgebühren, die wir löhnen müssen. Aber:

Regenwasser ist ein wertvolles Gut. Im eigenen Garten genauso wie im öffentlichen Abwassersystem. Weil dieses Wasser bei der Neuaufbereitung des Abwassers sehr nützlich ist, denn es ist sozusagen naturreiner Zufluss zum Dreckwasser. Und deshalb müsste die Stadtverwaltung allen Bürgern, die ihr Regenwasser der Allgemeinheit via das öffentliche Abwassersystem spenden, eine Gutschrift dafür erteilen statt eine Rechnung zu schicken.

Ein Gleichnis: Hauseigentümer, die ihren Strom mit Solarzellen auf dem Dach erzeugen und einen Überschuss in das öffentliche Stromnetz einspeisen, die müssen für diesen Zufluss auch keine Stromerzeugungsgebühr bezahlen, sondern sie bekommen dafür eine Gutschrift.

Grundeigentümer hingegen, die das Regenwasser nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, sondern dieses Geschenk des Himmels in Tonnen auffangen oder im eigenen Garten versickern lassen, diese Egoisten bezahlen keine Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr.

Klar, die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr ist keine Erfindung oder alleinige Entscheidung der Stadt, sondern das wurde auf Landesebene so beschlossen. Aber das sollte kein Grund dafür sein, dass der Bürger das nicht reklamiert – was ich hiermit zum wiederholten Male getan habe. Zumal ich bei meinem Bescheid soeben erkannt habe, dass ich seit 14 Jahren viel zu viel Gebühren gezahlt habe, und das erst jetzt bemerkt habe, ich Döspaddel! 🙁

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 4. Juni 2020

Ein Gedanke zu „“Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr” für Hausbesitzer, die auch bei Sonnenschein im Regen stehen

  1. Fritz Lucke

    Aussage als Nicht-Jurist : der Bescheid ist unwirksam, da nicht erkennbar ist, für welchen Zeitraum die Gebühr erhoben wird

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