Mal was Lustiges, wenn Sie so richtig schön erschaudern wollen, meine lieben Mitbürger!

In diesen Tagen und Wochen der Ungewissheit möchte der Mensch doch wissen, was die Zukunft für ihn bringt. Und genau diesbezüglich bekam ich per E-Mail ein Angebot mit der Überschrift: „Ihr Horoskop für 2020: so präzise, dass Sie erschaudern werden“. Und wenn Sie sich auf der Auftaktseite  (siehe Abbildung!) durchlesen wollen, was die Sterne schon mal pauschal so alles Gute verheißen, dann können Sie sich vielleicht vorstellen, dass ich erschaudern wollte, nämlich wissen, was mein Horoskop mir ganz persönlich berichtet.

Also habe ich mich reingeklickt, bin durch die Fenster gegangen bis zu dem, wo ich mich mit Namen und E-Mail-Adresse anmelden sollte. Und das wollte ich auch tun, denn ich glaube an die Sterne, und zwar immer dann, wenn sie mir Gutes verheißen. Und wer möchte in seiner häuslichen Isolation nicht wissen, was ihm Schönes bevorsteht, zumal „Hellsehen gratis“ versprochen wird!

Dann aber habe ich etwas Sonderbares erlebt. „Der außergewöhnliche Chris“, der ein Astrologe ist und ein Medium und ein Parapsychologe, der teilt mir mit: „Es ist ein Fehler Aufgetreten“. Klar, denke ich, und zwar ein Rechtschreibfehler, weil man „aufgetreten“ nicht groß schreibt.

Aber nein, der außergewöhnliche Chris teilt mir mit: „Ihre E-Mail scheint ungültig zu sein“. Und das Medium erkundigt sich: „Sind Sie sicher, dass die angegebene E-mail richtig ist? Die E-mail, die Sie angegeben haben, scheint nicht zu existieren. Wenn Sie fortsetzen möchten, machen Sie Klick auf Senden.“

Ich vergleiche meine E-Mail und stelle fest: dzubilla@riesenburg.de ist korrekt. Und ich wundere mich, dass der außergewöhnliche Chris mich fragt, ob ich vielleicht “dzubilla@riesenburg.net” gemeint habe. Ne, natürlich habe ich das nicht gemeint, denn warum sollte ich das gemeint haben?! Also mache ich „Klick auf Senden“ … und lande wieder dort, wo ich schon gewesen bin: „Ihre E-Mail scheint ungültig zu sein.“

Und in diesem Moment wurde mir klar: Der außergewöhnliche Chris weiß nicht mal, was Tatsache ist in meiner Gegenwart – wie will er da wohl wissen, was in meiner Zukunft geschehen wird…?! 😉

Und noch etwas scheint der außergewöhnliche Chris nicht in den Sternen gelesen zu haben, nämlich: Der Adressat einer unverlangt zugesandten Werbe-Email kann vom Absender nach §§ 1004, 823 I BGB Unterlassung verlangen. Mehr noch: Wird eine solche Abmahnung über einen (nicht selbst betroffenen) Anwalt ausgesprochen, so können allein hierdurch schon ganz beachtliche Kosten auf den Versender von Werbe-Emails zukommen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 24. März 2020

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