Stadtverordneten-Versammlung: Der Bürgervorsteher. Der Hass, die Hetze, die Lügen. Die Diskriminierung. Die Presseberichterstattung. Das Hausrecht. Das Presserecht. Das Urheberrecht. Das Persönlichkeitsrecht. Das Recht der Bürger.

Wenn Sie in der letzten Stadtverordneten-Versammlung nicht anwesend gewesen sind, meine lieben Mitbürger, dann haben Sie es vielleicht im 3. Buch Abendblatt gelesen: Bürgervorsteher Roland Wilde (CDU) richtete “mahnende Worte an die Öffentlichkeit, berichtete von einem anonymen Brief und Hetze im Internet, bei der die Grenze des Zumutbaren erreicht worden sei. ‘Ich verurteile die Wortwahl aufs Schärfste und stelle mich schützend vor die Stadtverordneten’, sagte er, ohne Details zu nennen.”

Textzitate: Hamburger Abendblatt (Fotos aus Urheberrechtsgründen unkenntlich gemacht)

Diese Mahnung war für die Besucher der Veranstaltung völlig unverständlich. Einer von Ihnen, nämlich der ehemalige Stadtverordnete Hinrich Schmick (WAB) wollte in der Einwohnerfragestunde von Roland Wilde wissen, was die Details zu diesem Vorfall sind. Doch der Bürgervorsteher erklärte, der Brief wäre anonym gewesen, weshalb er dazu nichts sagen könne.

Zuerst einmal, Herr Bürgervorsteher: Auch anonyme Absender können im Internet durchaus Spuren hinterlassen. Spuren, die von der Kriminalpolizei nachverfolgt werden können. Von einer diesbezüglichen Anzeige jedoch war nicht die Rede. Ihre Worte an die anwesenden Bürger waren unangebracht, denn wozu haben Sie Ihre Mahnung ausgerechnet an die Besucher der Versammlung gerichtet, ohne klar zu sagen, was wo und gegen wen passiert ist?! Und die Redaktion der Zeitung stellt die Worte auch noch plakativ in den Beitrag, ohne die Einzelheiten des Vorfalls zu recherchieren. 

Und noch etwas: Wenn jemand die Unwahrheit sagt, dann lügt er. Und wenn ich jemanden bei einer Unwahrheit erwische, dann nenne ich denjenigen auch einen Lügner und nicht Märchenonkel oder Schwindeltante. Und wenn Janina Dietrich im 3. Buch meint: “Lügenvorwürfe schaden allen”, dann teile ich diese Meinung nicht. Lügenvorwürfe schaden – wenn die Lügen klar erwiesen sind – allein dem Lügenden.

Oder glaubt jemand, die Bürger kommen zur Stadtverordneten-Versammlung, um zu sehen, dass die Stadtverordneten sich dort mit Wattebäuschchen bewerfen, wenn jemand bewusst die Wahrheit verdreht, sprich: lügt?!

Aus gegebenem Anlass am Rosenmontag komme ich auch noch einmal auf ein Thema aus der Vergangenheit zurück, das sich in der Gegenwart fortgesetzt hat. Denn gleich zu Beginn der letzten Stadtverordneten-Versammlung hat der Bürgervorsteher ein Fotografierverbot ausgesprochen, und zwar pauschal für alle Personen, die sich im Marstall befanden inklusive der Presse. Warum hat er das getan?

Meine eigene Frage kann ich nicht beantworten, weil Roland Wilde nicht erklärt hat, warum er ein Fotografierverbot ausgesprochen hat, das es dort in früherer Zeit nicht gegeben hat.

Gehe ich beispielsweise ins Hamburger Hansa-Theater, dann wird dort ebenfalls ein Fotografierverbot ausgesprochen mit dem Hinweis, dass damit das Urheberrecht der Künstler verletzt wird. Aber bei öffentlichen Stadtverordneten-Versammlungen? Haben Politiker und öffentlich Bedienstete der Stadt ebenfalls ein Urheberrecht für ihre dortigen Darbietungen, das ein Fotograf mit seiner Kamera verletzen könnte…?

Nein, hier geht es vielmehr um das Persönlichkeitsrecht. Wenn ich z. B. einzelne Menschen oder Personen in kleinen Gruppen ohne deren Genehmigung fotografiere – zum Beispiel auf der Straße – dann können die mich daran nicht hindern (Stichwort: Teleobjektiv). Aber wenn ich diese Fotos veröffentliche gegen den Willen der Personen, die auf der Abbildung zu identifizieren sind, dann können die mich belangen, weil ich damit ihr Persönlichkeitsrecht verletze.

Paparazzo (Wikipedia)

Aber zurück in den Marstall. Hier hat der Bürgervorsteher natürlich das Hausrecht. In § 37 der Gemeindeordnung heißt es: „Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen der Gemeindevertretung. In den Sitzungen handhabt er/sie die Ordnung und übt das Hausrecht aus.“ Und das Hausrecht klammert in einem solchen Fall sogar das Recht auf Pressefreiheit aus.

Und damit komme ich zum Casus knacksus: Der BGH hat in einem Urteil (VI ZR 196/97) festgehalten, dass Unternehmen sich Kritik (in den Medien) gefallen lassen müssen und eine rechtswidrige Bildaufnahme nicht automatisch zu einem Verbot der Verbreitung von Fotos führt. Vielmehr ist das Informationsverlangen der Öffentlichkeit immer mit dem Recht des Betriebs abzuwägen. Dies entspricht der klaren Rechtsprechung des BVerfG (1 BvR 3352/04 „Versuchslabor“).

Zwar ist eine Stadtverordneten-Versammlung kein Versuchslabor (auch wenn es häufig so scheint 😉 ), aber auch hier kann etwa passieren, was gegen geltendes Recht verstößt. Und weil das für die Bürger der Stadt durchaus von Bedeutung ist und dafür mit Sicherheit ein Informationsverlangen besteht – zumal es sich bei Stadtverordneten genauso wie beim Bürgermeister um Personen der Öffentlichkeit handelt – bin ich mir nach meinem eigenen Rechtsempfinden ziemlich sicher, dass Fotos, die im Marstall gemacht und veröffentlicht werden,  von einem Richter nicht grundsätzlich verurteilt werden, wenn er Hausrecht und Presserecht auf die Waage von Justitia legt. (Auch, wenn die Justitia vor dem Ahrensburger Amtsgericht gar keine Waage hat, sondern ihre Urteile auspendelt – siehe die Abbildung 😉

Hierzu ein Corpus Delicti: Ich habe in Vergangenheit bei Stadtverordneten-Versammlungen fotografiert, wie drei Stadtverordnete in Fällen abgestimmt haben, wo ihre eigenen Interessen, bzw. die des Unternehmens tangiert werden, für das sie arbeiten. Bei dieser Abstimmung hätten die Stadtverordneten wegen Befangenheit vor die Tür gehen müssen. Und dass dem Bürgervorsteher genauso wie den betroffenen Stadtverordneten meine veröffentlichten Beweisfotos nicht gefallen haben, lässt sich denken.

Was werde ich also tun, wenn ich in einer Stadtverordneten-Versammlung auf einem Besucherstuhl sitze und sehe, dass dort etwas nicht mit rechten Dingen zugeht? Ignorieren? Oder fotografieren?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 27. Februar 2020

3 Gedanken zu „Stadtverordneten-Versammlung: Der Bürgervorsteher. Der Hass, die Hetze, die Lügen. Die Diskriminierung. Die Presseberichterstattung. Das Hausrecht. Das Presserecht. Das Urheberrecht. Das Persönlichkeitsrecht. Das Recht der Bürger.

  1. Torsten Schmidt

    Dies ist nun der vermutlich dritte Artikel in dem Herr Dzubilla zum Fotografierverbot Stellung nimmt. Es lässt tief blicken, dass niemand von den demokratischen Parteien ihm beipflichtet. Es gab mal Zeiten da ist eine FDP-Justizministerin lieber zurück getreten, als sich an den Bürgerrechten zu vergreifen. Die Ahrensburger FDP hat also ihre Kernaufgabe nicht verstanden. Dieser Skandal hat das Zeug zum Präzedenzfall vor Gericht zu werden: Es wird ja zur Beweiserhebung eines Rechtsmangels (Abstimmung um einen unrechtmäßigen Zugewinn in eigener Sache zu erreichen) fotografiert und nicht um die Bildrechte von ohnehin im öffentlichen Leben stehenden Personen zu verletzten. Der Bürgervorsteher scheint sich nicht im Klaren darüber zu sein, dass er sich zum unfreiwilligen Komplizen dieser Machenschaften macht. Und beweist damit auch, dass er nicht in der Lage ist, eine rechtlich unanfechtbare Abstimmung zu leiten. – Guter Stil wäre es allerdings, wenn man auf die Veröffentlichung von Fotos verzichtet, die Würdenträger als Beispiel ungesunder Lebensweise dastehen lassen.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wie kommen Sie auf solchen dummen Gedanken?! Dann hätte er – genauso wie auch der Bürgermeister – mir wohl nicht freundlich im Marstall zur Begrüßung die Hand gereicht. Außerdem schreibe ich keine anonymen Briefe.

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