Neues vom Kopplungsgeschäft Alte Reitbahn/Kino: Ich höre die Nachtigall schon trapsen!

Ich bringe in Erinnerung: Die Stadt Ahrensburg hat mit einem Investor ein Kopplungsgeschäft vereinbart. Die Kopplung besteht darin: Die Stadt verkauft dem Investor das städtische Grundstück Alte Reitbahn zum Schnäppchenpreis, ohne dass dabei eine öffentliche Ausschreibung erfolgt, um den höchstmöglichen Verkaufspreis für die Stadt zu erzielen. Dafür will der Investor im Gegenzug auf seinem eigenen Grundstück in der Bahnhofstraße, wo heute der Edeka-Markt steht, ein Kino bauen. Aber nicht nur ein normales Kino wie wir es vorher mit Mini & Maxi in der Klaus-Groth-Straße hatten, sondern es soll ein Kinopalast werden mit „5 Sälen und gut 770“ Plätzen“, wie zu lesen war. Und es soll sogar – man höre und staune! – rund 70 Parkplätze geben!

Janina Dietrich schreibt heute im 3. Buch Abendblatt: „Ahrensburg: Es geht voran mit dem Kino und der Alten Reitbahn“. Im Kleingedruckten jedoch erfährt der Leser, dass es mit der Bebauung der Alten Reitbahn vorangeht, nicht aber mit dem Kino. Denn der Investor hat sich bis heute nicht vertraglich mit der Stadt verpflichtet, dieses Kino auch tatsächlich zu bauen. Und ich war der erste Mensch in der Stadt, der die Vermutung geäußert hat: Der Investor wird dieses Kino niemals bauen.

Dann kamen auch Stimmen von Stadtverordneten, die sagten: Wir müssen einen Vertrag mit dem Investor schließen, in dem dieser sich verbindlich verpflichtet, das angedachte Kino tatsächlich zu bauen und es nicht wie eine Möhre an der Angel vor den Gaul zu halten, den er vor seinen Wagen gespannt hat.

Bis heute ist Folgendes passiert: Die Stadtverordneten haben in dieser Woche den städtebaulichen Verträgen über die Planungskosten für die Projekte Alte Reitbahn und Rathausstraße zugestimmt. So, und nun halten Sie sich fest! Ich zitiere aus dem 3. Buch Abendblatt:

„Bürgermeister Michael Sarach hatte zur rechtlichen Handhabe gesagt, es sei möglich, einen Vertrag mit dem Investor abzuschließen, in dem sich dieser zum Kinobau verpflichtet. Sollte er die Vorgaben nicht erfüllen, könnte sich die Stadt ein Ankaufsrecht für das Grundstück sichern. Beim aktuellen Vertrag sei es aber nur um die Regelung der Planungskosten gegangen, die größtenteils vom Investor übernommen werden. Sarach sagte: ‚Alles Weitere wird Gegenstand weiterer Vertragsverhandlungen sein.’“

Das könnte bedeuten: Die Stadt Ahrensburg schließt mit dem Investor einen Vertrag, in dem dieser sich zum Bau des Kinos verpflichtet. Dann bebaut der Investor die Alte Reitbahn mit Edeka-Markt und Wohnungen. Und danach entschließt er sich, das Kino aus wirtschaftlichen Überlegungen doch lieber nicht zu bauen. Und dann bekommt die Stadt das “Ankaufsrecht” für ein Grundstück neben dem Bahnhof, das relativ wertlos ist, wenn der Transitgüterverkehr dort bei Tag und Nacht durchdonnert. Und der Investor lacht sich kaputt, denn er hat sein Schäfchen längst im Trockenen: Das Grundstück Alte Reitbahn zum Discountpreis mit einem Bauwerk, aus dem sich eine riesige Rendite ziehen lässt. Und dazu bekommt er dann auch noch den Verkaufspreis für das Grundstück in der Bahnhofstraße, das er selber gar nicht mehr benötigt. Und: “Ankaufsrecht” ist ein Witz, denn wozu sollte die Stadt dieses Grundstück ankaufen? Vielleicht, um darauf ein Kino zu bauen…? 😉

Natürlich kann der Investor das Kino auch tatsächlich bauen. Und so konstruieren, dass es nach zwei Jahren leicht umgebaut werden kann. Zum Beispiel für einen neuen Billigmarkt wie Kümet oder ähnlich.

Hat jemand dazu noch irgendwelche Fragen…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 28. Juni 2019

4 Gedanken zu „Neues vom Kopplungsgeschäft Alte Reitbahn/Kino: Ich höre die Nachtigall schon trapsen!

  1. Kassandra

    Im Vertrag zwischen Stadt und Investor muss es sinngemäß lauten:

    “Wird das Kino nicht entsprechend der Vorgaben in der angegebenen Frist gebaut, fällt das Grundstück Alte Reitbahn an die Stadt Ahrensburg zurück. Der Investor verpflichtet sich, den ursprünglichen Zustand als Parkplatz wieder herzustellen.”

  2. kunipitt

    Angesichts der allseits für erforderlich erachteten Verkehrswende ist es unverantwortlich, das EDEKA- Grundstück mit etwas anderem, als mit einer P+R-Anlage zu bebauen.
    Die Bundesregierung beabsichtigt, bis 2030 die Zahl der Fahrgäste im Schienenverkehr um 50 % zu steigern.
    Die S4 wird dann im 10-Minuten-Takt nach Hamburg fahren und statt der jetzigen zwei (bereits heute ausgelasteten) Regionalexpresse werden dann drei REs zwischen Hamburg und Lübeck verkehren und hoffentlich in Ahrensburg halten.
    Die Mehrfahrgäste werden sicher nicht alle mit dem Fahrrad oder Bus und in den wenigsten Fällen zu Fuß kommen, sondern nach wie vor auch mit dem (E- oder H-)Auto.
    Wahrscheinlich wegen der bis dahin zu erwartenden CityMaut in Hamburg prozentual sogar mehr als heute.

    Es ist nicht nur zu hoffen, sondern zu erwarten, dass die zuständigen “Träger öffentlicher Belange” im anlaufenden B-Plan-Verfahren gegen die zur Zeit geplante Kino- und Wohnbebauung Bedenken äußern und die Plangenehmigung versagt wird.
    Andernfalls würden die mit der Verdichtung des SPNV und den Milliarden-Kosten der S4 beabsichtigten Ziele konterkariert.
    Was sagt eigentlich die neue Klimaschutz-Managerin der Stadt dazu ? Darf sie überhaupt dazu etwas sagen ?

    1. Torsten Schmidt

      Herr Kunipitt, Danke für Ihren qualifizierten Ausblick in die Zukunft. Wo war ihre Analyse als es darum ging das Lindenhofgrundstück zu bebauen ? Dieses Grundstück in unmittelbarer Bahnhofsnähe hätte sich hervorragend für ein weiteres P+R-Parkhaus geeignet. Was ist eigentlich mit dem Planungsstab des Rathauses los, was arbeiten da für Leute (wohnen die überhaupt in Ahrensburg) ??? Auf Teufel komm raus werden überall in Ahrensburg Wohnungen geschaffen, aber wie die Leute ihr (Elektro-)Fahrrad anständig am Bahnhof unterbringen sollen wird nicht bedacht. Im P+R-Parkhaus muss sich dringend etwas bei den Fahrradstellplätzen etwas tun, sodass Fahrräder in Doppelstockgaragen untergebracht werden können. Beispiel Link hier:https://www.ziegler-metall.de/doppelstock-fahrradparksystem-flexhub Es wäre ausreichend den Umbau bei den an den Wänden befindlichen Fahrradstellplätzen zu realisieren, sodass weiterhin eine Kameraüberwachung gewährleistet ist.

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