Lärmschutz gegen Donnerzüge: Es gibt einen Unterschied zwischen “muss” und “soll”, Herr Klix

Nachdem ich die Redaktion vom 3. Buch Abendblatt gestern gelobt habe, kommt heute Reporter Harald Klix und behauptet in vorauseilendem Gehorsam: „Ahrensburg muss Lärmschutzwände hinnehmen“. Und im Bilde sieht man den Bau solcher Wände, die angeblich auch die Innenstadt von Ahrensburg zerteilen sollen wie damals in Berlin eine Mauer das getan hat.

Frei nach Abendblatt

Harald Klix irrt. Richtig muss die Überschrift lauten: „Ahrensburg soll Lärmschutzwände hinnehmen“. Denn dagegen kann sowohl die Bundesregierung entscheiden als auch ein Richter. Und deshalb soll die Bahn nicht glauben, dass ihr Vorhaben schon in trockenen Tüchern wäre!

Ich zitiere an dieser Stelle nicht aus dem Bericht von Harald Klix, sondern einen Kommentar von Peter Elmers, Dipl.-Ing. (TH), städt. Oberbaurat von Ahrensburg i.R. und Assessor des Baufachs, den dieser als Besucher der Veranstaltung am Mittwoch an Szene Ahrensburg geschickt hat:

Gestern ging es im Ahrensburger Umweltausschuss u.a. unter TOP Ö 7 um „Fehmarn-Belt-Querung und Lärmschutz entlang der Bahnstrecke – Vortrag der Deutschen Bahn“.

Immerhin ca. 15 interessierte Einwohner wollten zuhören und durften Fragen stellen – auch an die Vortragenden von der DB. Die Fragestunde fand – anders, als gewöhnlich – deswegen extra erst nach dem Vortrag der DB statt – Dank dafür an den Vorsitzenden, der das anregte und an die Ausschussmitglieder, die dieser Tagesordnungsänderung zustimmten.

Man erfuhr, dass die Resolution der Stadt vom Herbst 2017 bei der Bahn zur Kenntnis genommen worden sei – sie aber darauf keine Antwort bekommen würde. Es sei nicht geplant, über die bereits durchgeführte „Lärmsanierung“ an der unveränderten Bestandsstrecke zusätzliche Maßnahmen durchzuführen. Nur dort, wo bauliche Maßnahmen, wie zusätzliche Gleise, vorgesehen seien, gäbe es dann den wesentlich besseren „vorsorgenden Lärmschutz“ (in Form von bis zu sechs Meter hohen Schallschutzwänden). Nicht ausgeschlossen würde, dass die „Lärmsanierung“ punktuell noch verbessert werden könnte.

Auf meine Frage, ob und ggfls. worin sich die Situation in Ostholstein – wo es „übergesetzlichen Lärmschutz“ geben soll – von der in Stormarn unterscheiden würde, wurde mir bestätigt, dass ich Recht hätte – es gäbe keinen Unterschied. In Stormarn würden sogar eher mehr Güterzüge auf den Bestandsstrecken fahren, als in Ostholstein. Nur sei die Bahn nicht der richtige Adressat für solche Wünsche oder Forderungen. Diese müssten an die Bundespolitik gerichtet werden. Ggfls. würde dann der Verkehrsminister Scheuer oder sein Staatssekretär Ferlemann aufgrund von Beschlüssen von Verkehrs- und Finanzausschuss die Bahn beauftragen, entsprechende Überlegungen anzustellen. Die einschlägigen Kriterien für den „übergesetzlichen Lärmschutz“ würden übrigens – wenn überhaupt – in Ostholstein nur ganz knapp erreicht.

Die Kreisgremien und zu bildende Projektbeiräte müssten also ggfls. nicht  – wie Herr Dzubilla meint und das Abendblatt suggeriert – gegen die Deutsche Bahn vorgehen, sondern die hiesigen Bundestagsabgeordneten motivieren, sich für ihre Wahlkreise einzusetzen…

Vielen Dank, lieber Peter Elmers, für diesen sachdienlichen Kommentar!

An dieser Stelle zum Nachdenken: An der Versammlung im Umweltausschuss, wo es um die Zerstörung der Stadt Ahrensburg geht, haben ganze 15 Bürger teilgenommen. Ich bin neugierig, wie viele Bürger heute beim „Protestgrillen“ auf dem Stormarnplatz teilnehmen, wo es um eine bis heute ungenutzte Rasenfläche geht, die nach mehrheitlichem Beschluss der Ahrensburger Stadtverordneten sinnvoll genutzt werden soll.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. Juni 2019

2 Gedanken zu „Lärmschutz gegen Donnerzüge: Es gibt einen Unterschied zwischen “muss” und “soll”, Herr Klix

  1. Frau Behnemann

    Mitunter ist es gut, wenn ein Fachmann vor Ort ist und berichtet als wenn ein Journalist dort ist, der die Zusammenhänge nicht unbedingt erkennt. Erstaunlich ist, dass die Stadt Ahrensburg, nachdem sie 2017 keine Antwort von der Bahn bekommen hat, die Sache wohl “zu den Akten” gelegt hat und der Bürgermeister weiterhin für seinen Trog plädiert hat, ohne uns Bürgern zu erklären, wie das passieren soll.

    Was ich in diesem Zusammenhang vermisse, das ist eine juristische Bewertung. Gibt es nicht so etwas wie ein Stadtrecht? Und kann das durch ein Unternehmen, das nicht staatlich ist, so mir nichts, dir nichts ausgehebelt werden? Wenn ich mich richtig erinnere, dann konnte ein Telefonanbieter auch nicht seinen Sendeturm in Ahrensburg bauen, ohne dass dafür eine Genehmigung erteilt werden musste.

  2. Sophia Nuppnau

    Die Bürger, die heute blind sind, werden eines Tages ganz große Augen machen. Und sagen: Dazu sind wir aber gar nicht befragt worden! Und die Kinder ziehen fort aus Ahrensburg, die Eltern und Großeltern bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)