Meinungsbeschränkung auf einem öffentlichen Facebook-Portal

Vorab vermerkt: Auf Ebene der Vereinten Nationen ist die Meinungsfreiheit in Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleistet. Das meint: „Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Auszüge aus Facebook: “Du kommst aus Ahrensburg, wenn…”

Nebenstehend ein Auszug von Kommentaren vom Facebook-Portal „Du kommst aus Ahrensburg, wenn…“…Deine Meinung konform geht mit der von  Administrator Pablo Calavera, der aber gar nicht so heißt und eine Adresse in Spanien angibt, wo er nicht wohnt.

Auf diesem Facebook-Forum sind über 5.200 (!) Menschen angemeldet, u. a. auch Politiker von Grünen, SPD und Linke, die dort zwar munter kommentieren, sich aber nicht um die Meinungsfreiheit der Teilnehmer kümmern und auch nicht um verbotene Schleichwerbung auf dem Portal.

Ich werde nicht aufhören, über dieses öffentliche Facebook-Portal zu berichten, bis der Administrator sich nicht enttarnt und sowohl die Freiheit von Meinungen gewährleistet ist als auch die verbotene Werbung dort eingestellt wird.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 6. Mai 2019

3 Gedanken zu „Meinungsbeschränkung auf einem öffentlichen Facebook-Portal

  1. Casa Nova

    Und falls Sie einen neuen Job suchen, Herr Dzubilla, dann finden Sie auf Facebook-Ahrensburg vielleicht was Passendes. Zum Beispiel bei einer Gebäudereinigung, deren Werbung ich soeben entdeckt habe.

  2. Nick Knatterton

    Kombiniere: Kritik an diesem Facebook Portal mag durchaus angebracht sein. Aber es gibt bei Espania-Pablo auch Beiträge, die spannender sind als ein TATORT im TV, weil sie ein Realkrimi sind und somit alle Ahrensburger interessieren.

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