Keine Polizeigewalt gegen ausländische Drogendealer – oder was…?

Dumme Parolen an Ahrensburger Häuserwänden führen zu einem Medienecho und zu Aufrufen, an einer Demonstration teilzunehmen. Dumme Parolen an Ahrensburger Post-Briefkästen dagegen gibt es schon lange. Sie werden selten entfernt, sondern allenfalls überschmiert. Und weder die Medien noch der Runde Tisch oder die städtische Verwaltung nehmen daran Anstoß oder das überhaupt zur Kenntnis. Warum eigentlich nicht…?!

Und dann ist dort „CopwatchHH“, was meint: “Polizeibeobachtung Hamburg”. Und CopwatchHH hat einen Aufkleber gemacht und in Umlauf gebracht. So ist auf einem Briefkasten der Post in Ahrensburg zu lesen: „Wir haben kein Problem mit Drogen, sondern mit Rassismus!“ Und deshalb wirbt CopwatchHH auf Facebook für den „Internationalen Tag gegen Polizeigewalt“ mit einem Label, auf dem zu lesen ist: „Stoppt rassistische Kontrollen!“– siehe die Abbildung!

Frage: Was sind „rassistische Kontrollen“? Vielleicht Kontrollen von ausländischen Drogendealern durch die deutsche Polizei…? Denn ziemlich klar ist, dass die Drogen, mit denen CopwatchHH kein Problem hat, aus dem Ausland nach Deutschland kommen.

Und noch etwas zum Thema “Polizeigewalt”. Zunächst einmal: Gewalt ist Bestandteil der Verfassung unseres Rechtsstaates. Dabei gibt es eine Gewaltenteilung, was bedeutet, dass nicht ein und dieselbe Institution verschiedene Funktionen der Gewalt ausüben darf, die unterschiedlichen Hoheitsbereichen staatlicher Gewalt zugeordnet sind. Wir unterscheiden dabei drei Gewalten, als dieses sind die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt. Staatsrechtlich gehört die Polizei zur exekutiven Gewalt und übt nach Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 2 einen Teil der Staatsgewalt aus.

Der Begriff “Polizeigewalt” wird in der Kriminologie und von den Medien verwendet, um körperliche und psychische Gewalt zu beschreiben, die von Polizisten ausgeübt wird.  Polizeigewalt kann aber rechtmäßig sein, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind und das richtige Ausmaß gewahrt wird. Ist dem nicht so, dann spricht man in einem solchen Fall besser von “Polizeiübergriffen” statt von “Polizeigewalt”. Ein “Internationaler Tag gegen Polizeigewalt” ist in meinen Augen eine pauschale Diffamierung der Polizei.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 7. März 2019

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