Fotos von Personen: Darf der Bürger auf einer öffentlichen Versammlung ohne Genehmigung fotografieren?

Bürgervorsteher Roland Wilde, Mitglied der CDU-Fraktion in der Stadtverordneten-Versammlung von Ahrensburg, hat in meinen Augen gegen Recht und Gesetz verstoßen, wonach es jedem Bürger erlaubt ist, Fotos von öffentlichen Versammlungen zu machen und diese Fotos im Internet zu veröffentlichen. Wobei nicht Aufnahmen von Einzelpersonen gemeint sind, sondern Gruppenfotos. Zum Beispiel von Demonstrationen oder vom Stadtfest. Oder von öffentlichen Versammlungen im Marstall. Und letzteres verbietet der Bürgervorsteher den Bürgern, denen er vorsteht.

Symbolfoto: Roland W. (links) und Christian S.

Ich komme auf dieses Thema zurück, nachdem ich gesehen habe, dass der 2. Bürgermeister von Ahrensburg, der Grüne Stadtverordnete Christian Schubbert, auf einem Ahrensburg-Portal auf Facebook kommentiert, das von einem Administrator betrieben wird, der nicht nur einen falschen Namen angibt, sondern auch einen falschen Wohnort. Und wo außerdem gegen das Grundgesetz verstoßen wird, indem der anonyme Administrator entscheidet, wer auf dem öffentlichen, also allgemein zugänglichen Facebook-Portal seine Meinung schreiben darf und wer gelöscht wird. Christian Schubbert beispielsweise wurde noch nicht gelöscht, darf also kommentieren.

Und hier ist ein Zitat von Schubbert auf dem besagten Facebook-Portal. Das Thema ist: Fotografieren von Demonstranten und Veröffentlichung der Fotos im Internet. Hierzu der Stadtverordnete:

Meiner Meinung nach sind auch Einzelnaufnahmen gestattet, wenn es sich dabei um prominente bzw. Personen der Öffentlichkeit handelt. Wie zum Beispiel um einen Bürgermeister oder um einen Stadtverordneten im Rahmen ihres öffentlichen Auftretens. Wer anderer Meinung ist, der zeige mir dazu die entsprechenden Gesetzestexte!

Oder gelten in Ahrensburg womöglich eigene Gesetze, die vom Bürgervorsteher festgelegt worden sind…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 17. März 2019

13 Gedanken zu „Fotos von Personen: Darf der Bürger auf einer öffentlichen Versammlung ohne Genehmigung fotografieren?

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Eben. Bürgermeister und Stadtverordnete dürfen beispielsweise nicht im Badlantic beim Schwimmen fotografiert werden, weil kein wichtiger Anlass dazu besteht. Bürgermeister und Politiker, die öffentlich in Ahrensburg auf einer Versammlung auftreten, fällen dabei wichtige Entscheidungen für 34.000 Einwohner, sind also wichtig im Sinne des Zeitgeschehens der ganzen Stadt. Da kann jeder Bürger fotografieren. Und: Bei Versammlungen der Stadtverordneten im Marstall haben auch schon Stadtverordnete mit ihrem Handy fotografiert, ohne dass der Bürgervorsteher das untersagt hat.

      1. Martens

        Völlig korrekt. Denn es heißt im zitierten Text ausdrücklich: “Personen der ‘Zeitgeschichte’ sind unter anderem Politiker (auch Lokalpolitiker)”

  1. Stiller Beobachter

    Es ist nicht verboten, im Marstall ein Selfie zu machen. Und was auf diesem Selfie im Hintergrund zu sehen ist, das darf niemand kontrollieren. 😉

    Herr Dzubilla, wenn der Bürgervorsteher z. B. einem Reporter vom Stormarnteil Abendblatt oder vom “Markt” das Fotografieren erlaubt und Ihnen als Journalist von Szene Ahrensburg verbietet, dann sollten Sie unverzüglich beim Innenminister des Landes Beschwerde einlegen.

  2. Bürger 26.761

    Darf der Bürger auf einer öffentlichen Versammlung ohne Genehmigung das gesamte Zeitgeschehen fotografieren? Ja, wenn er es ausschließlich privat verwendet.
    Darf der Bürger die von ihm aufgenommenen Fotos öffentlich verwenden, so wie auf diesem Blog? Nein, es sei denn Sie haben eine Zulassung und zusätzlich die Zustimmung der Anwesenden vorher eingeholt.
    Frage, Herr Dzubilla: Agieren Sie als Privatperson auf der StvV, als akkreditierter Journalist oder als …?
    Wenn es korrekt laufen würde, (was nicht der Fall ist) müsste Herr Wilde jedesmal auf die anwesende zugelassene Presse hinweisen und auf die Möglichkeit de Zuschauer, der Aufnahme von Fotos zu widersprechen, auf denen sie zu sehen sind bzw.sein werden.
    Politiker und Verwaltung allerdings müssen die Aufnahmen der Presse dulden. Einzelaufnahmen allerdings wieder nur mit Zustimmung.
    Soweit mein Kenntnisstand nach Gesprächen mit einem Journalisten.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Sorry, aber ich bleibe bei meiner Darstellung. Wenn zum Beispiel auf dem Rondeel eine öffentliche Versammlung stattfindet, wo Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht, dann darf ich dort fotografieren und die Fotos online stellen. Die Bundeskanzlerin muss ich nicht um Erlaubnis fragen, wenn ich ein Foto von ihr mache und veröffentliche. Einzelfotos von anderen Personen darf ich ohne deren Erlaubnis nicht veröffentlichen. Vom Bürgermeister oder von einer anderen Person der Öffentlichkeit dagegen schon.

  3. Holzkopf

    Haben z. B. die Eltern der Kinder, deren Gesichter ich auf dem Foto unkenntlich gemacht habe, einer “Christine” die Erlaubnis gegeben, die Kinder auf ihrem privaten Facebook-Portal mit erkennbaren Gesichtern abzubilden?

    1. Torsten Schmidt

      Woran liegt es tatsächlich, dass unser Bürgervorsteher Herr Wilde nicht fortlaufend abgelichtet werden will ? Ist es Dzubillas Blog der nicht genehm ist ? Nun, Herr Wilde (oder einer seiner Parteifreunde) hätte ja die Möglichkeit Sachverhalte, die hier ihrer Meinung nach in einem falschen Licht erscheinen, richtig zu stellen. So könnte ein schönes Instrument der Demokratie entstehen. Meiner Meinung nach dringend notwendig, wenn man die vielen Bürger unseres Landes, die sich bereits von der Demokratie abgewandt haben, betrachtet (Nichtwähler, Reichsbürger, NS-Verherrlicher und Linksautonome) . Meiner persönlichen Meinung nach erfüllt das Fotografierverbot bereits den Tatbestand der Zensur, denn es ist ein Eingriff in die Pressefreiheit. Dzubillas Blog ist eine Internetzeitung und somit ein Presseorgan (vierte Säule der Demokratie)

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      “Presse” ist ein weit gefasster Begriff. „Presse“ meint die gezielte Verbreitung von Meinung in der Öffentlichkeit. Das gilt in klassischen Druckerzeugnissen genauso wie in digitalen Publikationsformen. Ein Blog zählt zur Presse, wenn es sich mit Meinungen und Berichten an die Öffentlichkeit wendet. Das bedeutet de facto: Harald Dzubilla genießt mit seinem privaten Blog Szene Ahrensburg die gleichen Rechte gemäß Presse- und Medienrecht wie Hinnerk Blombach, der Redaktionsleiter der Stormarn-Beilage im privaten Hamburger Abendblatt. Wenn der Bürgervorsteher von Ahrensburg das verhindern will, wäre es besser für ihn, seinen Rücktritt anzubieten, da er mit einer Zensur gegen Recht und Gesetz verstoßen würde.

      1. Bürger 26.761

        Dieser gesamte Blogbeitrag ist höchst interessant. Auch die rechtliche Stellung, die Herr Harald Dzubilla mit seinem privaten Blog Szene Ahrensburg genießt.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx*)

        *) Anmerkung Administrator: Der Kommentar wurde nicht veröffentlicht, weil der Absender nicht nur seinen Namen verschweigt, sondern er hat sogar eine falsche E-Mail-Adresse angegeben, sodass meine persönliche Nachricht wieder zurückgekommen ist.

  4. Bürger 26.761

    Eigentlich meinte ich es gut mit Ihnen, das heißt ich bin Ihnen stets wohl gesonnen. Auch jetzt noch, wo sie meinen Text nicht veröffentlichen. Ich weiß nicht, was an meinem Beitrag so kritisch war, aber ich verstehe, dass Sie ärgerlich sind, wenn Sie den Schreiber nicht unter der angegebenen E-Mail erreichen. Ich sehe ein, dass mancher Dialog nicht über Ihren öffentlichen Blog geführt werden kann und gerade so manche Frage nicht öffentlich beantwortet werden kann. Es ist auch eine Gratwanderung, so einen Blog zu betreiben und wichtige Themen so unverblümt anzusprechen.
    Die Angelegenheit “Fotos von Personen” ist rechtlich wohl schwierig zu beantworten. Für Tonaufnahmen gibt es eine klare Regelung. Eine klare Regelung zum Bild wäre mir hier am liebsten. Daher werde ich als “Bürger 26.761” mal mit Herrn Wilde sprechen (wenn er sich darauf einlässt), wo für ihn in Ahrensburg Presse anfängt und wo das Hausrecht aufhört (bzw. umgekehrt), ohne ! speziell Sie zu erwähnen. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und lese weiterhin mit Interesse Ihrem Blog. Ich kann aber leider meine richtige E-Mail-Adresse (noch) nicht nennen. – Sie können diesen Beitrag selbstverständlich teilweise oder ganz löschen.

Schreibe einen Kommentar zu Harald Dzubilla Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)