Underground-Art: Wie die Stadt Ahrensburg mit einem Schlag deutschlandweit bekannt werden könnte – positiv!

Vorab bemerkt: Ich hätte nicht gedacht, dass die Ablehnung des “Muschelläufers” bei den Ahrensburger Bürgern immer noch so heftig ist, wie es sich aktuell bei Facebook zeigt! Da brodelt die Wut der Menschen über den Blaumann, der auch nach über einem Jahrzehnt immer noch auf Unverständnis stößt. Viele der Kommentatoren machen sogar ziemlich aggressive Vorschläge, um die Schießbudenfigur ein für allemal zur Hölle zu schicken.

Prothesen-Verband: Sanitäter vom Bauhof im Einsatz auf dem Ahrensburger Rondeel

Der blaue Mann auf der Schnecke, der als „Muschelläufer“ bezeichnet wird, steht also auf dem Rondeel in Ahrensburg und wird dort noch rund 120 Jahre stehen bleiben. Und wenn das Monstrum in dieser Zeit beschädigt wird, dann muss die Stadt dafür sorgen, dass es wieder repariert wird. Denn: Der „Muschelläufer“ gilt laut Gesetz als „Kunstwerk im öffentlichen Raum“ und genießt einen entsprechenden Schutzstatus. Und hierüber gibt es einen rechtlich bindenden Vertrag der Stadt mit dem Hersteller.

Inzwischen wurde Frankensteins Wolkes Monster bereits mehrfach beschädigt und einmal auch vom Künstler für viel Geld repariert. Und ich vermute, dass von Seiten der Stadt gegen den Vertrag verstoßen wird, weil das „Meeresrauschen“ aus der Schnecke, was doch Teil des Kunstwerkes ist, schon vor Jahren abgeschaltet wurde, weil Menschen sich dadurch belästigt gefühlt haben.

Außerdem gilt der Blaumann laut Ausschreibung als „bespielbares Kunstwerk“. Weil aber der Tüv das so nicht abgenommen hat, muss ein Aufprallbelag um das Ding herum gelegt werden. Dazu jedoch war die Stadt bis heute nicht bereit sondern hat lieber die Verletzungsgefahr der spielenden Kinder in kauf genommen, wohl wissend, dass der Bürgermeister, also die Stadt, für mögliche Verletzungsschäden der Kids haftet.

Diskussion um den “Muschelläufer” im Marstall (aus: Stormarner Tageblatt vom 6. Dezember 2008)

Doch nun zum Eigentlichen: Im Vertrag mit Stadt und Plastiker steht, dass die Plastik auf dem Rondeel stehen muss. Es steht dort aber nicht, dass diese Schießbudenfigur nicht auch tiefgelegt werden darf, also zur Underground-Art gemacht werden darf. (Wobei “Art” in diesem Fall nicht englisch gemeint ist!)

Im Dezember 2008 habe ich als Gesprächsteilnehmer in einer öffentlichen Diskussion im Marstall den Vorschlag gemacht, den Blaumann in den Boden zu versenken und mit einem Glasdeckel zu versehen, der das Material sowohl gegen Umweltschäden als auch durch Angriffe von Bürgern mit Hammer und Urin verhindern würde. Und die Kinder könnten ohne Unfallgefahr auf dem Deckel spielen und singen: “Häschen Männchen in der Grube…!”

Halloween in Ahrensburg: Schreckgestalt auf dem Rondeel!

Der Glasdeckel (wie bei einem Glasbodenboot) mag zwar nach einem Scherz klingen, ich meinte es aber ernst. Einerseits, weil dann der wie irre glotzende Typ mit der Schneckenprothese am Arm das Rondeel nicht mehr verschandeln würde. Andererseits der Zusatznutzen: Diese Notwehr-Aktion würde landesweit durch alle Medien gehen und die Stadt Ahrensburg schlagartig berühmt machen! Touristen, die nach Hamburg und Norddeutschland kommen, würden einen Abstecher nach Ahrensburg machen, um nicht nur das Schloss zu besichtigen, sondern sie würden sich auch den tiefer gelegten “Muschelläufer” anschauen wollen.

Und: In diesem Zusammenhang könnte die Stadt Ahrensburg ebenfalls Werbung machen für die „Galerie der Hände“, die ja auch unter der Erde liegt und es wirklich wert ist, nicht nur von Ahrensburgern gesehen zu werden.

Geständnis: Der unbekannte Spaßvogel von damals betreibt heute das Blog Szene Ahrensburg

Sollte Plastiker Wolke gegen die Tieflegung seiner Figur aufmucken und den Klageweg beschreiten, dann wird die Stadt vor Gericht das Argument vortragen: Die Skulptur steht am selben Platz und musste lediglich vor Witterungseinflüssen geschützt worden, weil das vom Hersteller verwendete Material keine 120 Jahre lang standhalten würde.

Und wenn Herr Wolke durch alle Gerichtsinstanzen bis zum Gerichtshof für Menschenrechte gehen würde, dann können Ahrensburger dazu äußern: Wir Bürger haben auch Menschenrechte. Die Figur dagegen ist unmenschlich.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. Oktober 2018

3 Gedanken zu „Underground-Art: Wie die Stadt Ahrensburg mit einem Schlag deutschlandweit bekannt werden könnte – positiv!

  1. Durchschnittsbürger

    Der Blaumann ist zum K….Nicht in 1000 Jahren wird man sich daran gewöhnen. Die Blaumann-Wolke steht Radfahrern und Fußgängern im Weg, wenn das Rondeel im Sommer bestuhlt ist. Die Blaumann Wolke stinkt ständig nach P……Einem geschenkten Gaul schaut man vorher ins Maul – oder hab ich das was verwechselt.
    Idee: Wir holen den Verhüllungskünstler Christo, und der packt das Ding dauerhaft ein.
    Aus Kunst wird Kunst.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)