Störungen bei der Müllabfuhr noch gültig bis zum 31. Dezember 9999 oder was?

Mit der Abfallbeseitigung in Ahrensburg hapert es zur Zeit genauso wie auch anderswo in Stormarn. Die Abfallwirtschaft Südholstein gibt deshalb „Störungsmeldungen“ im Internet bekannt, wo der Bürger sich unter Angabe seiner Straße informieren kann, und zwar „über die angepassten Abfuhrtermine in Ihren Ort“. Aber auch auf der Homepage der Abfallwirtschaft hapert es.

Wer z. B. im Pomonaring in Ahrensburg wohnt, der erfährt: „Grundstückszufahrten und Gehwege wurden nicht für eine Nutzung für Müllfahrzeuge ausgelegt, ein Befahren wurde untersagt. Die Abfallbehälter, Gelben Säcke und ggf. Sperrmüll und E-Schrott müssen grundsätzlich am Fahrbahnrand der öffentlichen Straße bereit gestellt werden.“

Mit anderen Worten: Der Bürger erhält „über die angepassten Abfuhrtermine“ keine Informationen.

Aaaber da ist doch noch was: Die Gültigkeit der voranstehenden Aussage ist schon bemerkenswert. Sie begann am 23.08.2017 und ist gültig bis … man lese und staune: bis zum 31.12.9999 – siehe Hinweis am Fuße der Abbildung rechts unten!

Das ist eine  Zusage für eine beachtlich lange Zeit. Ob die wohl auch eingehalten wird? Ich werde den Termin 31.12.9999 auf jeden Fall im Auge behalten und an diesem Tag auf Szene Ahrensburg darüber informieren, ob die Gültigkeit der Beschreibung auch tatsächlich Gültigkeit gehabt hat.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 20. Juni 2018

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