Wegwerfgesellschaft: Warum gibt es Bügelverschlüsse an Flaschen, die man nicht zurückgeben kann?!

In meiner Kindheit, als ich für unseren Vater immer drei Flaschen Astra in einer alten Aktentasche von Peemöller in Schmalenbeck holen musste, da gab es das Bier nur in Bürgelflaschen. Und Export-Bier hatte einen Kronkorken. Der besagte Bügelverschluss war dann mit der Zeit total verschwinden, ist heute aber schon lange wieder zu sehen, wurde in den Handel gebracht von der Flensburger Brauerei. Und weil Nostalgie sich gerade bei Bier gut verkauft, sind auch andere Brauereien auf den Bügelverschluss zurückgekommen.

Die geleerten Bierflaschen kann man in den Laden zurückbringen und bekommt sein Pfandgeld dafür zurück. 

Inzwischen gibt es auch andere Getränke, die Tradition suggerieren wollen durch Flaschen mit Bügelverschluss – siehe Abbildung! Das Dumme daran ist nur: Der Handel nimmt diese Flaschen nicht zurück. Was bedeutet: Der Kunde bezahlt nicht nur den Inhalt der Flasche, sondern auch die Flasche selber inklusive Bügelverschluss.

Zuerst denkt man: Solche Flaschen kann man doch im Haushalt immer gebrauchen, sie werden sogar leer vom Handel angeboten. Aber irgendwann hat man genug davon herumstehen und wirft die geleerten in den Glascontainer. Samt Bügelverschluss, den man gekauft und bezahlt hat.

Ich halte solche Ressourcenverschwendung in unserer Konsumgesellschaft für absolut unnötig! Warum, bitte sehr, werden die Flaschen nicht genauso vom Handel zurückgenommen und vom Hersteller neu gefüllt wie Bierflaschen mit Bügelverschluss auch?!

Und am Ende eine Rechnung, die nachdenklich macht: Für ein weinhaltiges Getränk in einer Bügelverschlussflasche habe ich bei Lidl = 1,99 Euro gezahlt. Und bei Depot kostet eine leere Flasche mit Bügelverschluss = 1,99  Euro.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. Mai 2018

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