Unfallgefahr: Der Muschelläufer hat seine Bestimmung verloren und kann nun endlich weg

Der Muschelläufer aka Blaumann ist ein „bespielbares Kunstwerk“. Und vor dem Bespielen – vor allem durch Kinder – warne ich seit Ewigkeiten. Zum einen, weil der TÜV die Kunstofffigur nicht als Spielgerät akzeptiert hat, zum anderen, weil die Stadtverwaltung so rücksichtslos ist, um die Figur herum keinen Gummiteppich zu verlegen, wie das bei anderen Spielgeräten ja auch geschehen ist.


Nun scheint möglicherweise etwas passiert zu sein, denn ganz aktuell wurden auf dem Pflaster vor und hinter der Plastik zwei Warnhinweise angebracht – siehe die Abbildungen!

Damit dürften nun wohl auch die Stimmen der Leute verstummen, die der Kritik am Blaumann so gern entgegnet haben: „Aber die Kinder spielen doch immer so schön darauf herum!“

Nun ist der Muschelläufer kein „bespielbares Kunstwerk“ mehr. Wobei die Kunst an diesem Werk ohnehin nur der Kunst-Stoff ist. Und deshalb kann diese Schießbudenfigur jetzt endlich abgebaut und beim Bauhof eingelagert werden, damit Hersteller Wolke sie sich dort abholen kann.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 31. Mai 2018

11 Gedanken zu „Unfallgefahr: Der Muschelläufer hat seine Bestimmung verloren und kann nun endlich weg

  1. Stormarnerin

    Wir wir ja alle wissen, war es nie ein Spielgerät und insofern peinlich genug, dass die Stadt darauf hinweisen muss. Eltern haften für ihre Kinder.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Warum behaupten Sie eigentlich so häufig Tatsachen, die gar keine sind? Der “Muschelläufer” ist offiziell ein “bespielbares Kunstwerk”. Und die Haftung trägt die Stadt.

  2. Stormarnerin

    Definieren Sie bespielbar. (Anmerkung Dzubilla: https://szene-ahrensburg.de/iweb/Blog/Eintrage/2012/7/31_Der_Blaumann_glotzt_auf_die_Gefahr.html)

    Wenn hier die Stadt haftet ist es ebenfalls schlimm genug. (Anmerkung Dzubilla: Warum ist das “schlimm genug”?) Wenn ich mein Kind da drauf rumturnen lasse, habe ich selbst Schuld. (Anmerkung Dzubilla: Haben Sie das den Eltern der Kinder auf dem Rondeel auch gesagt?)
    Auf jedem Spielplatz haften Eltern für Ihre Kinder. (Anmerkung Dzubilla: Das Rondeel ist aber kein Spielplatz.)

    Dass ich ständig Sachen behaupte, die Ihrer Meinung nach nicht stimmen, liegt daran, dass Sie KommentatorInnen solange das Wort im Mund umdrehen, bis Ihr Narziss zufrieden ist. (Anmerkung Dzubilla: Sind Sie eventuell eine Narzisse?)

    Ach nee! Stimmt auch nicht. Ich bin ja ein Troll….. (Anmerkung Dzubilla: Wo ich Ihnen nicht widersprechen kann, widerspreche ich Ihnen auch nicht.)

    Bei Ahrensburg24’de kommentieren Sie: “Hier gibts Werbung ohne Kennzeichnung“. (Anmerkung Dzubilla: Das habe ich bei Facebook kommentiert.) Nestbeschmutzung. (Anmerkung Dzubilla: Mein Nest ist sauber.) Aber das Großartige ist: Frau Veeh lässt Ihren Kommentar demokratisch stehen. (Anmerkung Dzubilla: Wäre ja noch schöner, wenn Frau Veeh meinen Kommentar auf Facebook löschen könnte!)
    Das nenne ich Größe. (Anmerkung Dzubilla: Größe? Frau Veeh verabschiedet sich von ahrensburg24.)

    In diesem Sinne.
    Viel Spaß weiterhin
    (Anmerkung Dzbilla: Danke – Ihnen auch! 😉 )

  3. Stormarnerin

    Nö, ich bewerte Dinge und Situationen anders als Sie.

    Und dass Frau Veeh geht, bestätigt ihre Größe.
    Ihren Kommentar haben Sie bei Frau Veeh direkt eingetragen. Nicht bei FB. Dass Sie eine FB Seite führen ist mir erst jetzt bekannt.

    Ich troll mich mal.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Klar, wenn ich sage: Heute ist Donnerstag, dann erklären Sie: Heute ist Freitag. Weil Sie es eben anders bewerten.

      Dass Frau Veeh geht, beweist mir, dass man auf Dauer nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen kann.

      Wenn Sie mir beweisen können, dass ich meinen Kommentar nicht bei Facebook, sondern direkt auf ahrensburg24 eingetragen habe, dürfen Sie mit einer Flasche Champagner rechnen. Im Gegenzug: Ich trinke Dom Perignon.

      Schöne Grüße ins Land der Trolle! 😉

  4. Stormarnerin

    Schöne Grüße zurück.

    Eines stimmt, sie haben ihren Kommentar auf der FB Seite geschrieben. Das habe ich verwechselt.
    Ändert nichts an meiner Bewertung dazu.

  5. Jürgen Plage

    Mit Sicherheit ist ein Verbotsschild nicht ausreichend, denn der Blaumann verführt ja geradezu kleine Kinder darauf herumzuturnen. ( Wie es ja auch gedacht war!) Darüberhinaus ist das Schild beileibe nicht für alle Zuwanderer lesbar. Also bleibt eigentlich nur ei geschlossener Zaun!
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Plage

      1. Peter D.

        Sind dann Verkehrschilder auch rechtlich ungültig?
        Denn die (Verkehrsschilder) haben ja auch keinen Absender 🙂

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          😉 Die Frage ist zwar spaßig, der Vergleich trifft aber nicht. Weil der “Absender” eines Verkehrsschildes bekannt ist. Überlegen Sie mal: es könnte doch sein, dass ein ganz normaler Bürger die beiden Schilder am Blaumann angeschraubt hat – zum Beispiel Sie oder ich! Sind die dann auch gültig?

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