Bei sozial geförderten Wohnungen kein Tiefgaragenplatz?

Und wieder mal eine Fehlentscheidung im Bau- und Planungsausschuss. Es geht um das ehemalige VW-Gelände in der Hamburger Straße, wo ein Neubau-Quartier entstehen soll, und wo eindeutig zu wenig Parkplätze geplant sind. Und die zukünftigen Bewohner sollen von Kraftfahrzeugen vor ihrer Wohnungstür verschont werden, indem die Zufahrt zur Tiefgarage in die Adolfstraße verlegt wird, wo auch Autos parken werden, für die kein Tiefgaragenparkplatz zur Verfügung steht. Dazu habe ich einen Blog-Eintrag verfasst.

Bericht: HA, Grafik: Szene Ahrensburg, Bulo

Im 3. Buch Abendblatt ist heute zu lesen, dass es im Bau- und Planungsausschuss für das Projekt eine Stimmen-Mehrheit von CDU, SPD und WAB gegeben hat. Dagegen stimmte allein die FDP aus den eingangs genannten Gründen. Und die Grünen plädierten nicht dagegen, sondern sie enthielten sich der Stimme, weil der benachbarte Knick an der Alten Reitbahn entfernt werden soll. Was natürlich inkonsequent ist, denn natürlich hätten die Grünen, wenn sie ihr Anliegen wirklich ernst meinen, gegen das Bauvorhaben stimmen und eine Korrektur verlangen müssen. Sich der Stimme zu enthalten, ist feige. Und wie stünden die Grünen da, hätten ihre Wähler sich ebenfalls der Stimme enthalten…?!

Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, denn das kommt von den Stadtverordneten. Und vielleicht besinnen sich die neuen Mitglieder der Versammlung darauf, dass sie nicht allein auf Seiten des Investors stehen darf, sondern auf Seiten der Bürger. Oder hat man das nach dem 6. Mai 2018 schon wieder vergessen…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Mai 2018

Ein Gedanke zu „Bei sozial geförderten Wohnungen kein Tiefgaragenplatz?

  1. Narrenhof

    Herr Dzubilla, Sie titeln: “Bei sozial geförderten Wohnungen kein Tiefgaragenplatz?”
    Der Narr erklärt:
    Könnten sich Mieter einer “sozial geförderte Wohnung” auch noch ein Auto leisten, wären sie nicht auf eine derartige Wohnung angewiesen. Also brauchen sie auch keinen “Tiefgaragenplatz”.
    Stattdessen brauchen sie nur wenige Gehminuten zu Bahn und Bus, um auf diesem Weg zur Arbeit zu fahren – sofern sie eine Arbeit haben und obendrein bezahlt mit einem Mindestlohn, denn auch die Fahrkarte von Bahn und Bus gibt es nicht umsonst.
    Is doch irgendwie folgerichtig oder?

    Der Narr fragt aber nach der Definition von “sozial geförderten Wohnungsbau”:
    Wer fördert dort mit wessen Geld wen und warum – und wie viel Jahre – und was is dann?

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