Wer kleine Kinder bzw. Enkelkinder hat, der kennt vermutlich auch die Geschichten vom kleinen Drachen Kokosnuss von Ingo Siegner. Und wer Kinder hat und die Geschichten vom kleinen Drachen Kokosnus kennt, der hat sicher auch gesehen, dass in der Stadt ein Pupppenspiel plakatiert war mit dem Titel: “Der kleine Drache Und der große zauberer” – siehe die Abbildung links!
Neben das Plakat habe ich das gleichnamige Buch gestellt, wo der Titel sich unterscheidet, dass der Drache eben Kokosnuss heißt. Und der Zauberer ist in tatsächlich ein großer Zauberer und nicht ein kleiner “zauberer” wie angezeigt. Und das “Und” wird dagegen kleingeschrieben. (Wer solche Plakate druckt und verbreitet, der hat wohl sehr häufig die Schule geschwänzt.)
Weil auf dem Plakat weder der Name des Autors noch des Verlages oder der Name des Drachen genannt wird, wohl aber die Originalzeichnung verwendet wird, habe ich mich gefragt, ob hier urheberrechtlich alles okay ist. Diese Frage scheint mir umso mehr berechtigt, als auf dem Plakat kein Veranstalter genannt wird, sondern nur eine Handynummer. Aber bestimmt wird die Stadt Ahrensburg, die den Stormarnplatz zur Verfügung gestellt hat, recherchiert haben, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Kann jemand wirklich so dumm sein und unverfroren das Urheberrecht verletzen, ohne dass das beim Verlag bekannt wird?
Es ist zum Beispiel verboten, Handzettel auf der Straße zu verteilen oder Plakate zu kleben, ohne dass dort der Name des Verantwortlichen genannt wird. Dass die Stadt Ahrensburg, die vermutlich das Plakatieren in der Stadt genehmigt hat, das nicht bemerkt hat, spricht nicht gerade für die Kompetenz des Mitarbeiters im Rathaus bzw. im Container.
Das Problem ist aber nicht nur auf Ahrensburg beschränkt. Ich bin selbstständig und habe auch schon auf die Marketing-Maßnahme Handzettel zurück gegriffen…und mich auch schon mit der Konkurrenz auseinander setzen müssen. U.a. dann auch Handzettel auf denen eben nicht der Verantwortliche vermerkt wurde.
Und ja, man kann sich dadurch natürlich kleine Vorteile verschaffen was Optik und Informationen auf dem Zettel angeht.
Sehr geehrter Herr Dzubilla,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf die “Kokosnuss”-Aufführung in Ahrensburg.
Die besagte „Kokosnuss“-Aufführung in Ahrensburg war von uns bzw. dem Autor nicht genehmigt und wir haben auch erst durch Ihren Blogeintrag davon Kenntnis erlangt.
Meistens werden diese unerlaubten Theaterstücke von unprofessionellen Wanderbühnen aufgeführt, die – wie im vorliegenden Fall – keinen Namen nennen, sondern nur eine unverbindliche Handynummer. Wenn wir davon Kenntnis erlangen und die verantwortlichen Personen herausfinden können (was leider nicht immer ganz einfach ist), geht unser Justiziar dagegen vor.
Wir hoffen, dass sich dieses Vorgehen mit der Zeit in der Szene herumspricht und diese unerlaubten Aufführungen – auch aufgrund der oft schlechten Qualität – bald aufhören.
Haben Sie noch einmal vielen Dank für den wertvollen Hinweis, dem wir natürlich nachgehen werden.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Blog & alles Gute.
Mit den besten Grüßen
Angela Staudt
Angela Staudt
Theaterrechte
Lizenzabteilung | Rights Department
Hallo Frau Staudt –
eine Mitschuld in solchen Fällen haben auch unqualifizierte Sachbearbeiter in Rathäusern und Verwaltungen, die den Braten eigentlich genauso hätten riechen müssen, wie ich es getan habe. Da ich selber Autor im Kinder-Hörspiel-Bereich bin, weiß ich nur zu gut, wie ärgerlich so ein Diebstahl ist, und deshalb habe ich ein besonderes Auge auf solche Urheberrechtsverletzungen.
Freundliche Grüße
Harald Dzubilla