Wussten Sie schon, dass die Stadt Ahrensburg einen neuen Seniorenbeirat hat?

Ahrensburg hat auch einen Seniorenbeirat. Der soll die Interessen von Senioren vertreten, also von Einwohnern der Stadt, die 60 Jahre und älter sind. Dem Seniorenbeirat von Ahrensburg ist zueigen, dass er in Vergangenheit nichts Bemerkenswertes geleistet hat. Und in der Gegenwart besteht er aus Mitgliedern, die von den Senioren der Stadt überhaupt nicht gewählt worden sind.

Letzteres ist auch nicht nötig. In der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeitrats in der Stadt Ahrensburg heißt es in § 2 Wahl des Seniorenbeirats: “Der Seniorenbeirat besteht aus 15 gewählten Mitgliedern. Sie werden von den gemäß § 4 dieser Satzung wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren der Stadt gewählt. Sofern die Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge der Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den Seniorenbeirat entspricht oder unterschreitet, gelten die zugelassenen Wahlvorschläge als gewählt. Die Wahl selbst ist in diesem Fall entbehrlich.”

Und weil sich in Ahrensburg rein zufällig genau 15 Bürger für das Amt beworben haben, war die Wahl überflüssig, was bedeutet: Die Mitglieder im Seniorenbeirat haben sich selber gewählt. Und dazu habe ich Fragen:

Wenn Sie Einwohner von Ahrensburg und 60 Jahre und älter sind: Haben Sie im vergangenen Jahr von der Stadt eine Benachrichtigung bekommen, dass eine Neuwahl des Seniorenbeirats bevorsteht? Haben Sie von der Stadt den Hinweis erhalten, dass Sie sich selber zur Wahl stellen können? Haben Sie von der Stadt inzwischen  überhaupt eine Information bekommen, dass es einen neuen Seniorenbeirat gibt und wer die Mitglieder sind…?

Dem 3. Buch Abendblatt habe ich vor einiger Zeit den Hinweis entnommen, dass der Seniorenbeirat einen “Wegweiser für das Älterwerden” veröffentlicht hat. Quasi eine Neuauflage, denn diesen Wegweise gab es bereits zuvor. Und ich las: “Der Wegweiser wird derzeit kostenlos an alle Ahrensburger Haushalte verteilt, in denen eine Person über 65 Jahre lebt”. 

Hierzu habe ich zwei weitere Fragen: Haben Sie, wenn Sie 65 Jahre und älter sind, so einen “Wegweiser” in Ihrem Hausbriefkasten gefunden? Und wieso wird dieser “Wegweiser” nicht an Bürger verteilt, die zwischen 60 und 64 Jahre jung sind…?

Wissen Sie was? Ich habe das Gefühl, dass mit dem Ahrensburger Seniorenbeirat etwas nicht stimmt. Die Mitglieder wollen vermutlich weiterhin unerkannt im Dunkeln munkeln und sich mit den Sitzungsgeldern einen schönen “Stammtischabend” machen. Also so wie bisher.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 26. Februar 2017

4 Gedanken zu „Wussten Sie schon, dass die Stadt Ahrensburg einen neuen Seniorenbeirat hat?

  1. Rüdiger

    In Ahrensburg braucht man nur einem Klüngel angehören , und schon kann man sich die Backen aufblasen. Die Herrschaften wollten gar keine demokratische Wahl, weil sonst herausgekommen wäre, dass sie nur von einem Bruchteil der Ahrensburger Senioren unterstützt werden.

  2. Ahrensbürgerin

    Was ist das nur für ein albernes Foto des Seniorenbeirats auf dem Faltblatt !!! Die recken alle die Daumen in die Höhe, wie es Teenies manchmal so machen. Das heißt bei diesem Seniorenbeirat wahrscheinlich: “Hoppla, wir leben noch.” Na und? Wir anderen auch! Dazu bracht es nicht so einen Affenzirkus!

  3. H.J. Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    Sie haben Ihren Lesern – am Sonntag – eine Trainingseinheit Denken verordnet:
    Hier mein vom trüben Wetter beinflusstes Denkergebnis:
    Von “sich selbst wählen” kann keine Rede sein, wenn keine “Wahl” stattfindet.
    Hier zeigt sich zugleich der Nachteil der Parteiendemokratie, bei der der Wähler ebenfalls keinen der nur von Parteien aufgestellten Kandidaten streichen kann. Denn dort sind ebenfalls bestimmte Kandidaten der Parteien bereits vor Beginn der Wahl sog. gewählt, sofern die Partei die Prozenthürde nimmt.

    Werden gem. § 2 / Ziff. 1 im Zweifel 15 Kandidaten = 15 Mitglieder als gewählt gesetzt, und sind nach § 2 / Ziff. 11 davon “8 Frauen” gesetzt, ist die Satzung nach logischen Regeln rechtswidrig, da diese Konstellation gegen das Gleichbehandlungsgebot in Art. 3 Grundgesetz verstößt.
    Haben sich dagegen im Zweifel keine 8 Frauen, sondern 8 Männer von insgesamt 15 Senioren zur Wahl, bzw. “entbehrlichen Wahl” gestellt, kann nach oben genannter Regel ebenfalls kein rechtsgültiger Seniorenbeirat gebildet werden.
    Somit können alternativ auch 7 Power-Seniorinnen einen rechtsgültigen Seniorenbeirat mit 8 Männern verhindern.
    Oder es müsste doch eine Wahl stattfinden, nach der 15 Kandidaten, aber nur mit 7 Frauen gewählt werden – was ebenfalls gegen die Satzung verstößt usw. usw..
    Das ist toll.
    HJL

  4. L.Lorenz

    Hallo,
    wir haben auch so einen Wegweiser bekommen, über 65 ist aber hier keiner….. und nun?
    Ich empfand schon die Wahl zum Kirchenvorstand der Gemeinde Trittau als Farce, es hatten sich auch dort genau so viele Menschen zur Wahl gestellt, wie Sitze vorhanden. Folglich war jeder, auch wenn er nur seine eigene Stimme bekam, gewählt. Nach meinem Demokratieverständnis sollte bei allen Wahlen die 5 % Klausel gelten. Wer die nicht erreicht, ist nicht drinn!

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