3. Buch Abendblatt: Schnee von gestern auf der Titelseite

Es passiert bestimmt öfter mal im Kreise Stormarn, dass ein Autofahrer erwischt wird, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer seines Autos gesessen hat. Das kommt dann vor Gericht, und der Übeltäter muss eine Geldstrafe bezahlen. Und so ist es auch einem Geschäftsmann aus Grönwohld passiert, und zwar schon im November des vergangenen Jahres, also Schnee von gestern.

aus: Hamburger Abendblatt

aus: Hamburger Abendblatt

Nun wurde der Mann vom Amtsgericht Ahrensburg verurteilt zu einer Geldstrafe. Eigentlich wäre das keine Berichterstattung im Hamburger Abendblatt wert, allenfalls als kleine Meldung am Rande. Doch was macht die Truppe von Hinnerk Blombach? Sie bringt das Thema doch tatsächlich ausführlich am Fuße der Titelseite im 3. Buch! Nicht nur mit voller Nennung des Namens, sondern auch mit Angabe der Firma des Verurteilten.

Der Beitrag ist natürlich eine Rufschädigung für den Verurteilten und möglicherweise auch eine Geschäftsschädigung. Aus presserechtlicher Sicht ist die Namensnennung jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Genannte nicht vorher einen Einspruch gegen Veröffentlichung seines Names gemacht und vom Richter zugestanden bekommen hat.

Ich habe das Thema in mein Blog genommen, um aufzuzeigen, welche Themen für die Stormarn-Redaktion von so großer Bedeutung sind, dass sie aufgebauscht auf der Titelseite veröffentlicht werden, obwohl der geschilderte Vorfall sich bereits vor einem Jahr zugetragen hat und damit Schnee von gestern ist.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 28. Oktober 2016

5 Gedanken zu „3. Buch Abendblatt: Schnee von gestern auf der Titelseite

  1. Narrenhof

    Was wolln Sie eigentlich Herr Dzubilla ?
    Heben Sie Ihren Blick nach oben auf das Titelblatt. Dort blasen silbern schimmernd himmlische Fanfaren jede Trübsal im irdischen Jammertal einfach davon. Freudenrufe erschallen. Wir vergessen alles Ungute. Karten an der Abendkasse.

  2. Observator

    Wenn ein Mitglied der Redaktion des Hamburgr Abendblattes seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben muss, steht der dann auch namentlich auf der Seite 1 der Stormarnbeilage???

  3. Law Yer

    Ihre presserechtlichen Ausführungen sind allerdings äußerst gewagt. Damit hat der Strafrichter nun wirklich gar nichts zu tun.

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